- Der Beipackzettel informiert über Nebenwirkungen und Wechselwirkungen eines Arzneimittels. Außerdem enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Einnahme und Lagerung eines Medikaments.
- Die Informationen ergänzen die Hinweise, welche Erkrankte vom medizinischen Fachpersonal oder in der Apotheke erhalten.
- Wir erklären Ihnen die Inhalte des Beipackzettels und geben Ihnen praxisbewährte Tipps zur Medikamenteneinnahme im Alltag.
Warum muss ich den Beipackzettel überhaupt lesen – weiß mein Arzt oder Apotheker nicht, was am besten für mich ist?
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Auch wenn es manchmal überflüssig erscheint: Als Patientin oder Patient sollte man die Packungsbeilage von Arzneimitteln immer gründlich lesen - auch dann, wenn man das Arzneimittel schon länger einnimmt. Die darin enthaltenen Informationen ergänzen die Hinweise, die Arzt oder Apotheker geben. Und: Aktuelle Neuerungen sind immer möglich.
Was steht im Einzelnen im Beipackzettel?
- Inhaltsstoffe, Anwendungsgebiete und mögliche Neben- und Wechselwirkungen eines Medikaments
- Weitere Angaben betreffen die Dosierung eines Arzneimittels und seine Verabreichung: Bei Tabletten ist beispielsweise angegeben, wie viel man höchstens nehmen sollte, ob sie unzerkaut geschluckt werden müssen, oder ob man sie in Wasser auflösen darf. Aufgeführt ist auch, wie oft man ein Medikament anwenden darf, und zu welcher Tageszeit.
- Den Angaben lässt sich entnehmen, welche Hilfsstoffe Tabletten, Kapseln oder andere Darreichungsformen neben dem Wirkstoff noch enthalten. Bei vielen Tabletten sind das Zuckerverbindungen wie Milchzucker, Zellulose oder Stärke. Arzneimitteln in Form von Tropfen oder Saft werden oft Kristallzucker oder Süßstoffe beigemengt, um den Geschmack zu verbessern. Alkohol kann als Lösungsmittel eingesetzt werden.
Besonders wichtig sind diese Informationen beispielsweise für Allergiker oder Diabetiker. - Außerdem enthält der Beipackzettel die Kontaktdaten des Herstellers sowie das Datum, an dem zuletzt die Richtigkeit der Angaben überprüft wurde.
In Deutschland muss jedes Medikament einen Beipackzettel haben. Eine europaweit gültige Richtlinie schreibt vor, welche Angaben in welcher Form enthalten sein müssen. Für Medikamente mit EU-weiter Zulassung kann man diese Informationen auch online bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA abrufen.
Wen kann ich fragen, wenn ich den Beipackzettel nicht verstehe?
Packungsbeilagen enthalten Fachbegriffe und Abkürzungen. Es ist ganz normal, dass man gelegentlich nicht genau weiß, was damit gemeint ist. Ansprechpartner bei Unsicherheiten sind Ärzte und Apotheker.
Einige krebsspezifische Fachbegriffe können Betroffene auch auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes im Lexikon der Fachbegriffe nachlesen. Fragen beantwortet der Krebsinformationsdienst zudem am Telefon oder per E-Mail.
Was bedeutet ein schwarzes Dreieck auf der Schachtel oder dem Beipackzettel?
Seit September 2013 ist auf dem Beipackzettel mancher Arzneimittel ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck zu sehen. Dabei handelt es sich vor allem um Mittel, die neu auf dem Markt sind.
Das Symbol bedeutet, dass das betreffende Arzneimittel einer erweiterten Überwachung unterliegt: Treten bisher nicht beobachtete Nebenwirkungen auf? Gibt es unerwartete Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten?
Grundsätzlich gilt aber auch für mit einem schwarzen Dreieick gekennzeichnete Arzneimittel: Sie haben bereits umfangreiche klinische Prüfungen durchlaufen, bevor sie zugelassen wurden. Besondere Risiken müssen Patienten nicht befürchten.
Gibt es noch andere, ähnliche Hinweise auf den Schachteln?
Das Arzneimittelgesetz sowie deutsche und EU-weite Regelungen schreiben noch eine Reihe weiterer, ähnlicher Beschriftungen vor. Ein Beispiel ist etwa der der Hinweis "traditionelles (pflanzliches) Arzneimittel" für Medikamente mit Inhaltsstoffen, die schon sehr lange angewendet werden, und die deshalb vor der Zulassung nicht die üblichen umfangreichen Studien durchlaufen mussten.
Wie stelle ich sicher, dass meine Medikamente zusammenpassen? Was sind Wechselwirkungen?
Medikamente können untereinander oder im Zusammenspiel mit Nahrungsmitteln unterwünschte Wechselwirkungen haben. Denn: Alle Arzneimittel müssen vom Körper aufgenommen, verarbeitet und wieder ausgeschieden werden. Selbst sehr unterschiedliche Medikamente werden überwiegend über die gleichen Stoffwechselvorgänge abgebaut, die auch für normale Verdauungsvorgänge genutzt werden.
Nimmt man gleichzeitig mehrere Arzneimittel ein, achten Ärzte und Apotheker daher auf mögliche Wechselwirkungen. Denn die gleichzeitige Einnahme und Verstoffwechslung kann dazu führen, dass die jeweilige Wirkung verstärkt oder abgeschwächt wird. Auch unerwünschte Nebenwirkungen können sich verstärken.
Zwei Beispiele aus der Onkologie, der Krebsmedizin:
- Johanniskrautextrakte können bei leichten bis mittelschweren Depressionen helfen. Johanniskraut behindert aber auch die Verarbeitung von anderen Medikamenten, die mithilfe der gleichen Enzyme vom Körper aufgenommen werden. Darunter sind auch einige Krebsmedikamente.
- Einige Medikamente zur Krebstherapie (zum Beispiel Zytostatika wie Cisplatin) und bestimmte Antibiotika verstärken sich gegenseitig in ihrer nierenbelastenden Wirkung. Werden diese Wechselwirkungen nicht berücksichtigt, können schwere Schäden auftreten.
Aus der Arzneimittelforschung kennt man noch eine Reihe weiterer Beispiele von Wechselwirkungen, die Krebspatientinnen und -patienten gefährlich werden können.
Enzyme im Stoffwechsel verantwortlich
Wesentlicher, aber nicht einziger "Knackpunkt" für solche Wechselwirkungen sind Enzyme, vor allem in der Leber, sogenannte Cytochrome (abgekürzt CYP). Von diesen Enzymen hat jeder Mensch eine ganze Gruppe, die sich in ihren Aufgaben geringfügig unterscheiden. Und es gibt außerdem angeborene, individuelle Unterschiede in der Aktivität der einzelnen Enzyme.
- Daher reagiert nicht jeder Mensch genau gleich auf Arzneimittel.
Was kann ich selbst tun, um Wechselwirkungen zu vermeiden? Was ist ein Medikationsplan?
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Als Betroffener kann man sich allein schon dadurch schützen, dass man für Überblick sorgt: Wichtig ist eine Liste aller Medikamente, die man aktuell einnimmt.
- Erhält man mindestens 3 verordnete Medikamente über mehrere Wochen gleichzeitig? Dann ist zumindest für gesetzlich Versicherte sogar ein sogenannter Medikationsplan vorgeschrieben. Man erhält ihn von den behandelnden Ärzten.
Als Patientin oder Patient sollte man die persönliche Liste der Mittel bei jedem Arzt- oder Klinikbesuch parat haben. So können alle, die an der Behandlung beteiligt sind, die verschiedenen Arzneimittel aufeinander abstimmen.
Auch in der Apotheke sollte man bei der Beratung ansprechen, dass man bereits andere Arzneimittel verwendet. Hat man einen Medikationsplan, wird dieser gegebenenfalls nicht nur von den Ärzten, sondern auch von Apothekern entsprechend ergänzt.
Denn: Aufgeführt sein sollten grundsätzlich alle Mittel, ob selbst gekauft, auf Rezept bezogen oder vom Krankenhaus mitgegeben.
- Ebenso wichtig: Auf diese Liste gehören auch Vitamine und sonstige Nahrungsergänzungsmittel, oder auch Arzneimittel, die man schon in der Hausapotheke auf Vorrat hat, etwa Schmerztabletten.
Grundsätzlich ist es besser, sich zunächst mit den Ärzten abzustimmen, bevor man auf eigene Faust noch weitere Arzneimittel ohne Rezept verwendet oder Nahrungsergänzungsmittel nutzt.
Nebenwirkungen: Was lässt sich dagegen tun? Kann ich vorbeugen?
Eine Packungsbeilage führt alle Nebenwirkungen auf, die in den Zulassungsstudien bei bestimmungsgemäßem Gebrauch beobachtet und dokumentiert wurden.
Darunter sind auch unerwünschte Wirkungen, die nur bei sehr wenigen Menschen beobachtet wurden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Abschrecken lassen sollte man sich davon nicht, denn:
- Medikamente werden nur zugelassen, wenn ihr Nutzen größer ist als die Risiken.
Bekommt man alle Nebenwirkungen, die im Beipackzettel aufgeführt sind?
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Dies ist eher selten der Fall. Aber woran kann man sich orientieren? Die Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen in Beipackzetteln sind nach festen Regeln formuliert. Hier lässt sich nachlesen, wie viele Patientinnen und Patienten im Durchschnitt von unerwünschten Wirkungen betroffen sind. Grundlage sind Daten aus klinischen Studien, die vor der Zulassung des jeweiligen Arzneimittels durchgeführt wurden.
Übersetzt bedeuten diese Angaben im Beipackzettel:
sehr häufig: mehr als einer von zehn Behandelten
häufig: einer bis zehn von 100 Behandelten
gelegentlich: einer bis zehn von 1.000 Behandelten
selten: einer bis zehn von 10.000 Behandelten
sehr selten: weniger als einer von 10.000 Patienten; nur Einzelfälle
nicht bekannt: Anhand der vorliegenden Daten können keine Angaben zur entsprechenden Nebenwirkung abgeschätzt werden.
Was genau ist eine Nebenwirkung? Was versteht man unter unerwünschter Arzneimitteilwirkung?
Jede unbeabsichtigte und schädliche Reaktion auf den Gebrauch eines Medikaments wird als Nebenwirkung bezeichnet,
- wenn das Medikament ordnungsgemäß eingenommen oder angewendet wurde.
- Das heißt, es war weder zu hoch noch zu niedrig dosiert, es wurde nicht zu oft oder zu selten eingenommen, und es ist auf dem richtigen Weg in den Körper gelangt: Kapseln wurden also zum Beispiel ungeöffnet und unzerkaut eingenommen, oder ein Arzneimittel, das nur über das Blut wirkt, wurde in die Vene und nicht in den Muskel oder das Fettgewebe gespritzt.
Wichtig ist außerdem:
- Es muss ein Zusammenhang zwischen der schädlichen Wirkung und dem Gebrauch des Medikaments bestehen.
Viele Krebsmedikamente haben neben den eigentlich erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Folgen. Dazu zählen etwa Hitzewallungen durch Medikamente, die antihormonell wirken, Übelkeit oder Haarausfall durch Zytostatika zur Chemotherapie, Verstopfung durch manche Schmerzmittel oder Hautausschläge durch moderne Antikörper.
- Etwas anderes sind zufällig auftretende Ereignisse, die man unwillkürlich mit dem Arzneimittel in Verbindung bringt.
Solange nicht klar ist, ob es nicht doch einen ursächlichen Zusammenhang geben könnte, beobachten Fachleute auch solche Effekte sehr genau: Bis geklärt ist, was dahinter steckt, kommt in die Arzneimittelinformation alles, was rein statistisch als ungewöhnlich auffiel - unabhängig davon, ob es sich um zufällige Ereignisse oder tatsächliche unerwünschte Wirkungen des Arzneimittels handelt.
Seit 2013 sind alle Medikamente mit neuen Wirkstoffen deshalb besonders gekennzeichnet: mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Dreieck, in der Packungsbeilage und in der Fachinformation für Ärzte. Außerdem soll die Packungsbeilage neuer Mittel dann den Satz enthalten: "Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung". Treten tatsächlich Nebenwirkungen auf, sind die behandelnden Ärzte die nächsten Ansprechpartner. Mit ihnen kann man das weitere Vorgehen zur Linderung von Beschwerden abklären. Sind Nebenwirkungen bisher so nicht beschrieben worden, können sowohl Ärzte wie auch Patienten und Patientinnen die Beschwerden melden.
- Ohne zeitnahe Rücksprache sollte man als Krebspatient verordnete Medikamente nicht auf eigene Faust absetzen.
Patientengruppen, bei denen unerwünschte Folgen wahrscheinlicher sind als bei anderen, werden im Beipackzettel gesondert aufgeführt. Das können zum Beispiel Menschen mit Nieren- oder Leberschäden sein: Bei ihnen werden Arzneimittel unter Umständen schlechter wieder aus dem Körper ausgeschieden. Auch für Kinder und Schwangere gibt es meist eigene Hinweise.
Ich habe große Angst vor Nebenwirkungen – kann ich nicht etwas einnehmen, das besser verträglich ist?
Arzneimittel greifen in die komplexen Vorgänge des menschlichen Organismus ein. Dabei können neben den erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Folgen auftreten. Das gilt für fast alle Medikamente mit nachgewiesenem Nutzen, nicht nur für Krebsmedikamente.
Je nach Krankheitssituation und nach verfügbaren Möglichkeiten kann auch versucht werden, ob ein ähnliches Mittel besser vertragen wird.
Nicht immer steht allerdings eine solche Austauschmöglichkeit zur Verfügung. Dann ist Ursachenforschung wichtig, um die Nebenwirkungen vielleicht doch zu vermeiden.
Ein selbst von Fachleuten häufig unterschätzter Auslöser für Nebenwirkungen: Patienten haben absichtlich oder versehentlich zu viel von ihrem Arzneimittel eingenommen, oder in zu geringem zeitlichem Abstand. Unerwünschte Wirkungen durch Überdosierung lassen sich vermeiden, indem man sich möglichst genau an die Anweisungen von Ärzten und Apothekern hält.
Trotzdem gilt: Nebenwirkungen sind auch bei vorgeschriebener Anwendung möglich.
Wer von Nebenwirkungen betroffen ist, sollte die Mittel trotzdem nicht ohne Rücksprache mit seinen Ärzten absetzen oder die Dosierung eigenmächtig verringern. Besser ist die Rücksprache mit den Ärzten: Oft lassen sich die Folgen einer Therapie mithilfe unterstützender Arzneimittel in den Griff bekommen. Eine solche Begleitmedikation kann auch vorbeugend eingesetzt werden. Ein typisches Beispiel aus der Krebstherapie sind bei einer Chemotherapie Medikamente gegen Übelkeit - sie werden zum Teil schon vor Beginn der Chemo und auf jeden Fall parallel dazu gegeben.
Allergie, Unverträglichkeit, Unterschiede im Stoffwechsell: Was bedeutet "individueller Verträglichkeit"?
Kein Mensch ist wie der andere. Viele verschiedene Faktoren tragen dazu bei, wie Medikamente vom Körper verarbeitet werden. Was heißt das für den Umgang mit Arzneimitteln?
Wie Medikamente vertragen werden, hängt von der individuellen Situation ab. Wer beispielsweise mehr wiegt, hat auch mehr Gewebe, in dem sich ein Wirkstoff verdünnt. Bei einigen Arzneimitteln ist eine bestimmte Wirkstoff-Konzentration besonders wichtig. Ärzte errechnen dann die konkrete Dosierung und messen unter Umständen auch nach, ob diese tatsächlich erreicht wird.
In der Krebsmedizin bietet dafür die Chemotherapie das wichtigste Beispiel: Wie hoch die Dosierung für einen Patienten sein muss, wird mit einer komplizierten Formel aus Gewicht und Größe berechnet. Auch Faktoren wie das Alter, die Funktionsfähigkeit der Nieren eines Patienten oder seine sonstigen Erkrankungen werden berücksichtigt.
Ist "Unverträglichkeit" das gleiche wie eine Allergie?
Für Allergiker sind oft bereits geringe Mengen einer Substanz nicht tolerierbar. Wer schon einmal unter Allergien gelitten hat, muss Arzt oder Apotheker darauf hinweisen. So kann vermieden werden, dass ein Patient ein Arzneimittel mit für ihn schädlichen Allergenen enthält.
Menschen, die manche Lebensmittel nicht vertragen, müssen wissen, dass Arzneimittel häufig natürliche Hilfsstoffe enthalten. Oft können die kritischen Stoffe trotz einer Unverträglichkeit in den geringen Mengen toleriert werden, in denen sie in Arzneimitteln enthalten sind.
Wer etwa Probleme mit Milchzucker (Laktose) hat, kann unter Umständen trotzdem Tabletten schlucken, die Laktose enthalten. Im Zweifelsfall sollten Betroffene aber immer Rücksprache mit Arzt oder Apotheker halten.
Kann ich neben den Medikamenten, die mir der Arzt verschrieben hat, noch frei verkäufliche Mittel nehmen?
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Viele Medikamente kann man ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Die meisten Deutschen haben zu Hause eine ganze Sammlung, vom rezeptfreien Schnupfenspray über das Schmerzmittel bis hin zur Rheumasalbe.
Daneben gibt es frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel, die zum Beispiel Vitamine, Mineralien oder andere Substanzen enthalten. Nahrungsergänzungsmittel werden in Apotheken verkauft, es gibt sie aber auch in Drogerien, Supermärkten und im Internet.
- Für Krebspatienten gilt allerdings: Nichts einnehmen, das nicht mit den Ärzten abgesprochen ist!
Selbst scheinbar harmlose rezeptfreie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel können Substanzen enthalten, die im Zusammenspiel mit anderen Tumormedikamenten unerwünschte Folgen und Wechselwirkungen haben. Ein Medikationsplan kann helfen, damit Patient und Ärzte den Überblick nicht verlieren.
Was unterscheidet Nahrungsergänzungsmittel von Medikamenten?
- Arzneimittel sollen Krankheiten heilen, lindern oder verhüten; teilweise werden sie auch zur Diagnose eingesetzt. Sie durchlaufen strenge Zulassungsprüfungen, in denen ihre Wirksamkeit nachgewiesen wird.
- Nahrungsergänzungsmittel sind laut Gesetz nur Lebensmittel, die Wirkstoffe in konzentrierter Form enthalten. Ihre Wirksamkeit müssen sie nicht unter Beweis stellen, auch, was im Körper insgesamt passieren kann, müssen die Hersteller für Nahrungsergänzungsmittel nicht belegen. Für die allermeisten Menschen sind solche Produkte für eine ausgewogene Ernährung nicht nötig.
Ist es egal, zu welchem Zeitpunkt ich meine Medikamente einnehme?
Oft geben Ärzte genaue Anweisungen, wie und wann Arzneimittel eingenommen werden sollen. Es gibt gute Gründe dafür, sich daran zu halten: Manche Medikamente vertragen sich zum Beispiel nicht mit Speisen und Getränken - auch hier spielen mögliche Wechselwirkungen eine Rolle.
Auf keinen Fall sollte man zudem Dosis oder Dauer der Einnahme ohne Absprache verändern: Wie genau und in welcher Menge Arzneimittel am besten wirken, wurde vor der Zulassung in Studien geprüft.
Was bedeuten die Angaben zur Medikamenten-Einnahme konkret?
Nüchtern einnehmen: Man sollte mindestens acht Stunden weder gegessen noch getrunken haben.
Hintergrund: Entsprechende Medikamente können vom Magen nicht verwertet werden, wenn gleichzeitig Nahrung hinzu kommt, oder sie vertragen sich nicht mit Lebensmitteln und Getränken. Diese Arzneimittel nimmt man in der Regel morgens ein, nach der nächtlichen Essenspause.
Vor dem Essen: mindestens 30 Minuten vor einer Mahlzeit.
Hintergrund: Auch mit diesem Ratschlag wollen Experten dafür sorgen, dass unerwünschte Probleme durch die gleichzeitige Aufnahme von Arzneien und Lebensmitteln entstehen.
Zum Essen: "Zum Essen" meint, dass ein Medikament während oder zumindest unmittelbar nach der Mahlzeit eingenommen werden soll.
Hintergrund: Mittel, die gemeinsam mit Speisen und Getränken aufgenommen werden, verlassen den Magen langsamer. Dadurch können sie länger wirken oder weniger Nebenwirkungen auslösen. Die Angabe "Nach dem Essen" ist weniger konkret; meist sind damit 30 bis 60 Minuten nach der Mahlzeit gemeint.
Unabhängig von den Mahlzeiten: Hier ist es zwar nicht wichtig, wann die Medikamente eingenommen werden. Fachleute empfehlen jedoch, bei längerer Anwendung jeweils auf regelmäßige Zeitpunkte und vergleichbare Bedingungen zu achten. Das hilft auch dabei, die Einnahme nicht zu vergessen.
Krebspatienten, die verschiedene Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten einnehmen müssen, erhalten in Apotheken Hilfsmittel. Diese werden oft als Pillenbox, Tablettendose oder Medikamentenspender bezeichnet.
Damit kann man selbst die Arzneimittel vorbereiten: In die einzelnen Fächer kommt die Ration für morgens, mittags oder abends, auch eine Einteilung nach Wochentagen ist möglich. Hat man Angst, beim Befüllen der "Box" Fehler zu machen, können dies auch Angehörige oder Pflegedienste übernehmen.
- Grundlage ist immer der Medikamentenplan, den man von Ärztin oder Arzt erhalten hat!
Warum sollte ich meine Medikamente am besten mit Wasser herunterspülen?
Viele Medikamente wirken erst, nachdem sie im Körper in Einzelteile zerlegt oder im Stoffwechsel "umgebaut" und zu ihrem Zielort transportiert wurden. Nicht nur andere Arzneimittel, sondern auch Speisen und Getränke können in solche Abläufe eingreifen und sie beschleunigen oder verlangsamen.
Schreiben Arzt, Apotheker oder Beipackzettel es nicht ausdrücklich anders vor, sollte man Tabletten und Kapseln deshalb nur mit Leitungswasser herunterspülen.
Milch behindert die Aufnahme vieler Medikamente. Das typische Problem: Das in der Milch enthaltene Kalzium geht mit den Bestandteilen dieser Arzneimittel chemische Bindungen ein. Den dabei entstehenden Komplexen fällt es schwer, durch die Dünndarmwand zu wandern und so in die Blutbahn zu gelangen.
Koffeinhaltige Getränke wie Kaffee, Tee und Cola sollten im Zusammenspiel mit Medikamenten mit Vorsicht genossen werden: Manche Arzneimittel behindern den Abbau von Koffein, der Körper reagiert ungewohnt lange oder stark auf das Getränk.
Grapefruits und Grapefruitsaft enthalten Stoffe, die bestimmte Vorgänge des menschlichen Stoffwechsels behindern. Sie stören die Arbeit eines Cytochroms, eines Enzyms, das in der Leber wichtig für die Arzneimittelverstoffwechselung ist.
Heiltees oder pflanzliche Arzneimittel können ebenfalls Probleme bereiten, bis hin zum bereits erwähnten Johanniskraut zur Stimmungsaufhellung: Diese pflanzlichen Wirkstoffe benötigen zum Abbau im Körper ebenfalls solche Cytochrome. Daher stören sie den Abbau aller Medikamente, die über das gleiche Cytochrom abgebaut werden.
Alkohol sollte im Zusammenhang mit Medikamenten tabu sein. Die Wirkung einiger Arzneisubstanzen wird durch Alkohol ebenfalls verstärkt oder auch abgeschwächt. Und: Die Leber hat mit dem Abbau von Arzneiwirkstoffen genug zu tun und kann keine zusätzliche Belastung brauchen.
Was hilft, wenn ich Probleme beim Schlucken von Tabletten und Kapseln habe?
Viele Menschen haben Probleme, Tabletten oder Kapseln zu schlucken, vor allem, wenn diese größer sind oder keine ganz glatte Oberfläche haben. Erster Schritt ist auch hier die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder einem Apotheker. Diese können gegebenenfalls nach Alternativen für das Medikament suchen oder praktische Tipps geben, wie das Schlucken von Tabletten und Kapseln leichter fällt.
Was wirklich dabei hilft, große Tabletten besser hinunter zu bekommen, dazu gibt es insgesamt aber noch wenig Forschung. In einer vergleichsweise kleinen Studie haben Forscher allerdings zwei Techniken getestet, die das Schlucken von Tabletten und Kapseln erleichtern könnten:
Der "Tabletten-Flaschen-Trick": Diese Methode erleichtert die Einnahme von Tabletten.
Der Trick: Man nimmt die Pille mit stillem Wasser zu sich, trinkt aber nicht aus einer Tasse oder einem Glas. Stattdessen benötigt man dafür eine elastische Kunststofflasche. Die Öffnung sollte nicht zu eng sein, um das Wasser gut einsaugen zu können. Man legt sich die Tablette auf die Zunge und setzt die Plastikflasche an. Die Lippen werden dicht um die Flaschenöffnung geschlossen, ein kräftiger Schluck Wasser wird eingesogen und in einem Zug mitsamt Tablette geschluckt.
- Wichtig: Keine Luft mit einsaugen! Und: Der Kopf sollte beim Schlucken leicht nach hinten geneigt sein. Die Tablette wandert so Richtung Rachen und wird beim Schlucken mitgespült.
Der "Kapsel-Nick-Trick": Kapseln unterscheiden sich von Tabletten unter anderem in Form, Gewicht und Zusammensetzung. Daher testeten die Wissenschaftler eine weitere Schlucktechnik insbesondere für Kapseln:
Die Kapsel wird auf die Zunge gelegt. Man trinkt einen Schluck Wasser.
- Wichtig: Nicht sofort schlucken! Zuerst sollte das Kinn Richtung Brust geneigt werden. Erst dann werden Kapsel und Wasser geschluckt.
Kapseln sind, anders als Tabletten, leichter als Wasser. Aus diesem Grund steigen sie bei nach vorne geneigtem Kopf auf in Richtung Rachen und lassen sich leichter schlucken.
Darf ich Tabletten oder Kapseln zerkleinern?
Je größer eine Tablette oder Kapsel ist, desto schwerer fällt das Schlucken. Gerade bei Krebspatienten kann es noch weitere Probleme geben, etwa schmerzhafte Entzündungen in Mund und Rachen bei Chemo- oder Strahlentherapie. Dann liegt es nahe, die "dicken Brocken" zu zerkleinern und zum Beispiel unter das Essen gerührt einzunehmen, oder Kapsel zu öffnen und den Inhalt in einem Getränk aufzulösen.
Das ist nicht immer eine gute Idee:
Heute haben viele Tabletten einen Schutzüberzug oder einen besonderen chemischen Aufbau. Das Ziel: Die Wirkstoffe sollen erst nach und nach freigesetzt werden, oder erst im Darm und nicht schon im Magen. Solche Medikamente sollten nach Ansicht von Fachleuten nicht geteilt werden. Andernfalls riskiert man eine zu frühe, zu starke oder auch zu schwache oder zu schnell abklingende Wirkung, oder man muss mit Reizungen der Magenschleimhaut rechnen.
- Auch Kapseln sollten nur nach Rücksprache mit Arzt oder Apotheker geöffnet werden, aus den gleichen Gründen.
Bei manchen Arzneimitteln sehen die Anweisungen dagegen sogar ausdrücklich vor, dass die Tabletten geteilt werden können, um die jeweils richtige Wirkstoffmenge zu erhalten. Diese Mittel haben dann oft eine eingeprägte Bruchrille. Wer damit Schwierigkeit hat, kann in der Apotheke einen Tablettenteiler bekommen.
Warum soll ich manche Medikamente im Kühlschrank lagern und andere nicht?
Für die Hausapotheke gilt: Sofern nichts anders vorgeschrieben ist, sollte man Arzneimittel am besten generell kühl und trocken lagern. Fachleute empfehlen daher, das Arzneischränkchen eher ins Schlafzimmer statt ins Bad zu stellen.
Nicht wenige Arzneimittel müssen allerdings nach strengen Vorschriften gelagert werden. Entsprechende Hinweise geben Ärzte oder Apotheker und auch der Beipackzettel. Vorschriften, die für alle Medikamente gelten, gibt es allerdings nicht.
Denn: Wie sich die Substanzen unter Kälte oder Hitze verhalten, ist allein durch ihre chemische Zusammensetzung bedingt. Davon hängt ab, ob etwas zum Beispiel im Kühlschrank aufbewahrt werden sollte oder im Gegenteil auf keinen Fall in den Kühlschrank darf.
- Wirkstoffe wie monoklonale Antikörper oder Interferone, die auch in der Krebstherapie eingesetzt werden, müssen meist im Kühlschrank gelagert werden. Auch andere Medikamente, die reich an Eiweißen (Proteinen) sind, reagieren empfindlich auf Temperaturveränderungen.
- Für die Reise gibt es besondere Kühltaschen für die Medikamente.
- Auch manche angebrochenen Medikamente wie etwa Augentropfen gehören in den Kühlschrank.
- Andere Substanzen dürfen dagegen nicht zu kalt werden: So können manche Tropfen ausflocken, wenn sie im Kühlschrank gelagert oder bei einem Winterspaziergang im Rucksack getragen werden.
- Sonne und Hitze, zum Beispiel im sommerlich aufgeheizten Auto, vertragen nur die wenigsten Arzneimittel. Kapseln können schmelzen, Sprays oder Salben die Verpackung sprengen. Auch wenn man den Mitteln äußerlich nichts ansieht, kann sich der Wirkstoff verändert haben.
Was bedeutet "rezeptfrei", "grünes Rezept" und "rezeptpflichtig"?
Gesetzliche Krankenversicherungen bezahlen nicht alle Medikamente. Für welche Arzneimittel kommen die Kassen auf, für welche nicht?
Dabei spielen viele wichtige Punkte eine Rolle: etwa die Frage, ob es sich um ein neues Arzneimittel handelt oder nicht, ob nur eine Firma oder mehrere den gleichen Wirkstoff anbieten, und vieles mehr.
Zunächst kann man sich am Format und der Farbe des Rezepts orientieren, das man vom Arzt erhält.
Rotes Rezept: Für gesetzlich Versicherte ist das das "übliche" oder "normale" Rezept, wenn es um Medikamente geht, die von Ärzten verschrieben werden müssen. Bei einem roten Rezept übernehmen die gesetzlichen Versicherungen die Grundkosten.
Es gibt für einige Erkrankungen besonders günstige Arzneimittel, bei denen damit alles abgedeckt ist - sie sind "zuzahlungsfrei".
Für viele andere Medikamente muss man allerdings eine Zuzahlung leisten, auch wenn ein rotes Rezept vorliegt. Diese beträgt pro Arzneimittel zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro, mehr dazu hier.
Der konkrete Betrag hängt vom Preis des Medikaments ab: Je günstiger das Präparat, desto geringer ist die Zuzahlung für die Patienten.
Rotes Rezept für eigentlich rezeptfreie Mittel auf einer Ausnahmeliste ("OTC-Liste"): Rezeptfreie Mittel muss man normalerweise selbst bezahlen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen; Mittel, die so wichtig sind, dass sie die Kassen zahlen. Diese rezeptfreien Medikamente können über ein rotes Rezept vom Arzt zulasten der Krankenkasse verordnet werden. Die Liste entsprechender Ausnahmen haben Experten für gesetzlich Versicherte in Deutschland zusammengestellt.
Betäubungsmittel-Rezept (BTM): Einer der Unterschiede zum normalen „roten" Rezept: Betäubungsmittelrezepte sind nur sieben Tage nach der Ausstellung gültig. Das Thema Zuzahlung ist wie bei Kassenrezepten geregelt.
Grünes Rezept: Bei diesem Rezept geht es um eigentlich rezeptfreie Medikamente, die man selbst bezahlen muss. Halten Ärzte die Einnahme oder Anwendung solcher nicht-rezeptpflichtigen Arzneimittel für sinnvoll, können sie ein grünes Rezept ausstellen.
Die Ausgaben für diese Medikamente werden allerdings trotzdem nicht erstattet. Das grüne Rezept dient für Patienten eher als Dokumentation der Arzt-Empfehlung und als entsprechende Gedächtnisstütze.
Privatrezept: Auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten. Damit können sie rezeptpflichtige Mittel erhalten, für die die Kassen die Kosten nicht übernehmen.
In welchem Umfang und für welche Arzneimittel private Versicherungen Kosten erstatten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Für Beihilfeberechtigte gelten die Regelungen des jeweiligen Trägers, also zum Beispiel des jeweiligen Bundeslandes.
Wer legt fest, welche Arzneimittel die Kasse zahlt, und für welche man zuzahlen muss?
Zum Weiterlesen
Allgemeines: www.gkv-spitzenverband.de
Rabattverträge: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rabattvertraege.html
Festbeträge: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/f/festbetraege-fuer-arzneimittel.html
Das ist die Krankenversicherung, besser: der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Welche Details wirken sich auf die Regelungen aus? Hier die wichtigsten Beispiele:
Rabattverträge: Wer viel kauft, erhält in der Regel einen Rabatt. Gesetzliche Krankenkassen verhandeln teilweise direkt mit den Herstellern über Preisnachlässe für Medikamente. Möglich ist das vor allem in Bereichen, in denen Wirkstoffe nicht patentgeschützt sind, es also mehrere Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff gibt.
Rabattverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Herstellern werden immer wieder neu ausgehandelt. Dies ist unter anderem ein Grund dafür, dass man im Verlauf einer Behandlung den gleichen Arznei-Wirkstoff von verschiedenen Herstellern erhalten kann.
Auf den üblichen Rezeptformularen ist das bereits berücksichtigt: Darauf findet man das sogenannte "Aut-idem"-Feld. Das Lateinische "aut idem" bedeutet oder "das Gleiche". Das heißt: Der Arzt verschreibt den gewünschten Wirkstoff, und die Apotheke prüft, welche Anbieter genau dieses Mittel gerade per Vertrag am günstigsten liefern.
Muss man sich den Rabattverträgen beugen? Nicht unbedingt: Wollen Ärzte sicherstellen, dass ihre Patienten ein ganz bestimmtes Markenmedikament erhalten, können sie das auf dem Rezept vermerken. Zu diesem Zweck wird das sogenannte "Aut-idem-Feld" durchgestrichen.
Auf eigenen Wunsch kann man ebenfalls das – teurere – Originalmedikament bekommen. Ohne durchkreuztes "Aut-idem-Feld" ist diese Wahlfreiheit aber mit einigem Aufwand verbunden:
- Als Betroffener muss man in der Apotheke erst den gesamten Preis für das Medikament vorstrecken.
- Das Rezept reicht man dann bei der Krankenkasse ein.
- Allerdings gibt es dann nur einen Teil des Geldes zurück - nämlich nur so viel, wie ein vergleichbares billigeres Mittel gekostet hätte.
Neben den Rabattverträgen mit Medikamentenherstellern gibt es weitere Wege, um die Kosten für Arzneimittel zu begrenzen, und gleichzeitig die Versorgung mit der bestmöglichen Therapie zu sichern. Hier eine Auswahl:
Festbeträge: Eine Möglichkeit sind die sogenannten Festbeträge. Die gesetzlichen Krankenversicherungen stellen dabei Medikamente von verschiedenen Herstellern, aber mit ähnlicher oder gleicher Wirkung zu Gruppen zusammen und prüfen deren unterschiedliche Preise. Für eine solche Gruppe von Präparaten werden dann Preisobergrenzen festgelegt, die sogenannten Festbeträge.
Generika: Eine wichtige Rolle bei der Preisgestaltung spielt außerdem, ob es ein Arzneimittel überhaupt von verschiedenen Herstellern gibt, oder ob es nur den Anbieter gibt, der es als erster auf den Markt gebracht hat. Denn die sogenannten Generika sind in der Regel billiger als das „Original".
Generika, Biosimilars: Warum sind Nachahmerprodukte oft billiger als Originale?
Für neue Arzneimittel beantragen die Hersteller in der Regel einen Patentschutz. Solange dieser gilt, sind sie die einzigen Anbieter. Das bedeutet: Der betreffende Wirkstoff ist nur unter dem Markennamen dieses Herstellers erhältlich, es gibt nur dieses eine Produkt auf dem Markt.
Generika: Ist der Patentschutz aber abgelaufen, sieht dies anders aus: Dann können auch andere Unternehmen den gleichen Wirkstoff herstellen und verkaufen. Dieses Nachahmerprodukt wird als Generikum bezeichnet, die Mehrzahl lautet Generika.
Biosimilars: Relativ neu ist der Begriff "Biosimilars":Diese englische Bezeichnung steht für komplexe biologische Wirkstoffe wie etwa Antikörper, die dem ersten vergleichbaren Produkt auf dem Markt "nachgebaut" wurden.
Für die Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten spielen Generika eine wichtige Rolle: In der Regel sind sie deutlich preiswerter als das Original. Die meisten Krankenversicherungen in Deutschland sind daher dazu verpflichtet, ihren Versicherten vorrangig die Kosten für Generika zu erstatten.
Was bedeutet dies für Krebspatienten?
Als Betroffener muss man sich keine Sorgen machen: Generika enthalten tatsächlich den gleichen Wirkstoff in derselben Dosierung wie das Originalmedikament. Sie durchlaufen strenge Qualitätskontrollen, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Die Wirkung der Arzneimittel ist gleich. Unterschiede gibt es aber beim Markennamen, bei Verpackung, Größe und Aussehen.
Ähnlich sieht es mit der Sicherheit nach bisherigem Kenntnisstand für die neuen Biosimilars aus: Aufgrund der biologischen Moleküle, um die es sich dabei handelt, enthalten Biosimilars zwar streng genommen nicht genau das Gleiche wie das Original. Dass sie trotzdem vergleichbar wirken, wird aber entsprechend umfangreich und streng geprüft.
Für Patienten kann allerdings ein weiterer Punkt relevant sein: wenn sich Original und Generikum nicht im Wirkstoff, aber durch unterschiedliche Hilfs- oder Zusatzstoffe unterscheiden, oder ganz allgemein durch die Art der Zubereitung. Das kann bei Tabletten etwa die Art des Füllstoffs oder der Überzug sein, oder bei Wirkstoffen, die auf die Haut aufgetragen werden, der Salbengrundstoff.
Ein Beispiel: Wer auf bestimmte Stoffe allergisch reagiert, sollte Arzt oder Apotheker um die Prüfung bitten, ob sich das Generikum und das Original diesbezüglich unterscheiden. In einem solchen Fall können die behandelnden Ärzte veranlassen, dass man als Patient das Produkt eines anderen Herstellers erhält, auch wenn dies mehr kostet.
- Auf jeden Fall sollte man die Kostenübernahme aber vorab mit der Krankenkasse absprechen, wenn man ein anderes als das eigentlich verschriebene Arzneimittel möchte. Denn dafür gibt es noch einen weiteren Grund.
Neue Arzneimittel – was bedeutet die Bewertung des "Zusatznutzens" für Patienten?
Für Interessierte und Fachkreise
Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG): www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/nutzenbewertung35a/
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wie Patienten Mehrkosten entstehen können, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Sie betrifft neue Medikamente, die es bisher nur vom ersten Anbieter gibt. Damit wären die gesetzlichen Krankenkassen eigentlich verpflichtet, die Behandlung mit solchen Arzneimitteln zu zahlen.
In einer Situation ist dies nicht der Fall: wenn das neue Mittel keinen zusätzlichen Nutzen zur bisherigen Therapie erbringt. Grundlage dafür sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen dieses Nutzens.
Haben neue Medikamente nachgewiesenermaßen einen Zusatznutzen, dürfen die Hersteller für ein Jahr den Preis frei bestimmen. Innerhalb dieser Zeit handeln die gesetzlichen Krankenkassen Rabatte aus, die ab dem 13. Monat nach der Zulassung gelten, unter Umständen auch rückwirkend.
Was bedeutet das konkret?
- Ist ein neues Medikament deutlich besser als das bisherige, kann die Krankenkasse sogar dazu raten, auf dieses Präparat zu wechseln.
- Ist ein Mittel höchstens gleich gut wie die bisherige Standardbehandlung, müssen die Kassen nur die Kosten dieser bisherigen Therapie zahlen.
Und wenn kein Zusatznutzen festgestellt wurde? Ärzte können das neue Mittel zwar verordnen.
- Sie müssen ihre Patienten aber vorher darüber aufklären, warum sie das teurere Mittel empfehlen, trotz der zusätzlichen Kosten für Betroffene.
- Sie sollten erläutern, welchen Zusatznutzen sie sich ganz persönlich versprechen und warum sie nicht auf ein gleich oder ähnlich wirksames, aber billigeres Mittel ausweichen wollen oder können.
Zuzahlungen: Kann ich mich vom Eigenanteil an den Kosten der Arzneimittel befreien lassen?
Zum Weiterlesen
Bundesministerium für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel/
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/belastungsgrenze/
Grundsätzlich sehen die aktuellen Gesetze vor, dass gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten einen Eigenanteil an den Arzneimittelkosten tragen. Die Regelung legt außerdem Zuzahlungen für den Krankenhausaufenthalt, für die Reha, für Pflege, Physiotherapien sowie Heil- und Hilfsmittel fest, mehr dazu unter anderem im Text Diagnose Krebs, oder in den Informationen zur Ambulanten Krebstherapie.
Wie bestimmen die Kassen den Eigenanteil bei Arzneimitteln?
Als gesetzlich Versicherter zahlt man zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Die Einschränkung: Man zahlt nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Das bedeutet: Kostet ein Medikament weniger als fünf Euro, zahlt man nur den tatsächlichen Preis.
Seit 1. April 2018 müssen gesetzlich Versicherte für mehr Medikamente als bisher Zuzahlungen leisten, also auch für solche, die bisher vollständig von der Krankenkasse bezahlt wurden. Für weitere Arzneimittel steigen die Zuzahlungen von bisher fünf auf bis zu zehn Euro.
Was hilft?
Experten raten Versicherten, mit ihren Ärzten zu prüfen, ob gleichwertige, aber weiterhin zuzahlungsfreie Medikamente infrage kommen. Doch das ist nicht immer der Fall.
Wichtiger ist für viele gesetzlich versicherte Krebspatientinnen und Krebspatienten daher die Frage, ob sie sich insgesamt von der Zuzahlungspflicht befreien lassen können. Dahinter steht die Idee, dass durch die Erkrankung die persönliche Belastungsgrenze möglichst nicht überschritten werden sollte.
Aktuell liegt diese Grenze je nach Situation bei einem oder zwei Prozent des Brutto-Haushaltseinkommens:
- Berechnet werden alle Zuzahlungen, also nicht nur die für Medikamente, sondern auch alle anderen Eigenanteile an der Behandlung.
- Wichtig: Man muss die Rechnungen und Quittungen oder Zahlungsbelege aufbewahren.
- Grundlage der Berechnung ist das Bruttoeinkommen der gesamten gemeinsam versicherten Familie, nicht nur das des Betroffenen.
- Kranke Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlungspflicht ausgenommen.
- Für gesetzlich Versicherte liegt die Grenze normalerweise bei zwei Prozent. Bei chronisch Kranken kann sie auf ein Prozent sinken.
Welche Unterlagen man für die Befreiung einreichen muss, sowie weitere Details zum Antrag erfährt man bei der Krankenkasse.
Wer zahlt die Medikamente, die ich im Krankenhaus bekomme?
Wer im Krankenhaus liegt, erhält seine Medikamente nicht auf Rezept. Die notwendigen Arzneimittel werden von den Ärzten angefordert und von der Klinikapotheke an die Station geliefert. Tabletten, Kapseln, Spritzen oder Infusionen erhält man dann in der Regel gleich individuell vorgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt.
Zwar muss man im Krankenhaus in der Regel eine Zuzahlung leisten: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen pauschal zehn Euro pro Tag zu den Krankenhaus- und Behandlungskosten hinzu. Mehr als 28 Tage im Kalenderjahr, also 280 Euro, müssen nicht übernommen werden. Wer von Zuzahlungen befreit ist, muss nichts oder entsprechend weniger zahlen. Und: Für Medikamente entstehen im Krankenhaus keine weiteren Kosten, die man selbst tragen müsste.
Wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel am Wochenende aus dem Krankenhaus entlassen wird, aber weiter Arzneimittel braucht?
Seit kurzem dürfen Klinikärzte einen kleinen Vorrat an Arzneimitteln verschreiben oder zur Not sogar mitgeben, mehr dazu im Text Entlassmanagement – gut versorgt aus der Klinik nach Hause.
Bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus gelten dagegen dieselben Regelungen wie für die Arztpraxis: Die Ärzte der Krankenhausambulanz stellen Rezepte aus, für die Medikamente werden je nach Situation auch Zuzahlungen fällig.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums: Ausführliche Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/arzneimittel.html.
Informationen des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Informationen zur Prüfung von Packungsbeilagen bietet das BfArM unter https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/_FAQ/Zulassung/Packungsbeilagenpruefung/faq-liste.html.
Meldesystem für unerwartete, neue und bisher nicht bekannte Nebenwirkungen, angeboten vom Paul-Ehrlich-Institut und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: https://nebenwirkungen.pei.de/nw/DE/home/home_node.html.
Patienteninformationen des IQWiG zu Arzneimitteln: Viele allgemeine Informationen zum Thema Arzneimittel finden sich unter www.gesundheitsinformation.de/medikamenten-anwendung.2321.de.html. Träger des Internetangebots www.gesundheitsinformation.de ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Suchmaschine auf der Seite führt zudem zu vielen aktuellen Arzneimittelbewertungen, die das Institut im öffentlichen Auftrag erstellt.
Informationsblatt des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ): Die kurzgefasste Patienteninformation “Medikamente sicher einnehmen” ist unter https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/sichere-arzneimitteltherapie zugänglich.
Informationen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA): Unter www.abda.de sind viele Texte zum Thema zu finden.
Arzneimittelbestellungen im Internet: Viele Menschen kaufen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel heute online ein. Dies kann zusätzliche Risiken bergen: Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) warnt vor unseriösen Versandapotheken. Käufer sind dort nicht geschützt vor Fälschungen oder Produkten, die in Deutschland gar keine Zulassung haben. Inzwischen gibt es ein europaweit einheitliches Gütesiegel, an dem man zugelassene Versandapotheken erkennt, mehr unter www.dimdi.de/dynamic/de/arzneimittel/versandhandel/eu-sicherheitslogo/index.html .
Europäische Arzneimittelbehörde (EMA): Die EMA erteilt europaweite Zulassungen für Medikamente, https://www.ema.europa.eu/en/homepage. Fachleute finden dort Informationen zu vielen in der EU zugelassenen Medikamenten, allerdings nicht immer auf Deutsch.
Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes, PharmNet.Bund: Unter www.pharmnet-bund.de können die bundesweit vorliegenden amtlichen Daten zu Zulassung, Registrierung und Überwachung von Arzneimitteln in Deutschland eingesehen werden.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Das BfArM informiert als deutsche Arzneimittelbehörde zu vielen Fragen unter www.bfarm.de. Unter anderem stellt das BfArM eine Datenbank mit Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW-Datenbank) zur Verfügung. Mehr Infos dazu bietet das BfArM unter https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risiken-melden/_node.html.
Paul-Ehrlich-Institut (PEI): Als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel spielt das PEI neben dem BfArM gerade in der Krebsmedizin eine große Rolle, umfassende Informationen unter www.pei.de.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKDAE) informiert zum Beispiel zur Arzneimittelsicherheit und nimmt Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen entgegen, www.akdae.de.
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) kümmert sich insbesondere um den Informationsaustausch und weitere Belange aller mit dem Thema Krankenhauspharmazie befasster Berufsgruppen, www.adka.de.
Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), AMNOG: Unter www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/nutzenbewertung35a/ hat der G-BA Informationen zur Nutzenbewertung von Medikamenten zusammengestellt.
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG): Unter https://www.iqwig.de/projekte/projekte-und-ergebnisse/ findet sich eine Datenbank mit allen laufenden und abgeschlossenen Arzneimittelbewertungen.
OTC-Liste: Der G-BA informiert zu rezeptfreien, aber verordnungsfähigen Arzneimitteln (OTC-Übersicht) unter https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/otc-uebersicht/.
Leitlinien: Unter www.awmf.org/leitlinien/aktuelle-leitlinien.html können aktuelle ärztliche Leitlinien abgerufen werden, die einen Rahmen für die Behandlung auch von Krebspatienten bieten. Die Eingabe der jeweiligen Tumorart in die Suchmaschine der Seite führt zu Texten, in denen auch die jeweilige medikamentöse Therapie beurteilt und anhand aktueller Literatur bewertet wird.
Ein nicht krebsbezogenes, aber für viele Betroffene relevantes Beispiel sind auch die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, beispielsweise
- "Hausärztliche Leitlinie Multimedikation", Gültigkeit bis 2019 verlängert, www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/053-043.html
Weitere Fachartikel:
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Greer J, Amoyal N, Nisotel L, Fishbein JN, MacDonald J, Stagl J, Lennes I, Temel JS, Safren SA, Pirl WF: A Systematic Review of Adherence to Oral Antineoplastic Therapies: The Oncologist March 2016 vol. 21 no. 3 354-376. doi: 10.1634/theoncologist.2015-0405
Lipp H-P. Achtung Wechselwirkungsrisiken: Supportivtherapeutika und Onkologika. Im Focus Onkologie 2017; 20 (1-2). DOI: 10.1007/s15015-017-3111-7
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