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Erklärung zur Barrierefreiheit

Aktualisiert am:

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz www.krebsinformationsdienst.de. Sie finden die Erklärung auch

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums ist bemüht, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen.

Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Einhaltung der Anforderungen wurde auf Basis einer Selbstbewertung einer repräsentativen Seitenauswahl von www.krebsinformationsdienst.de am 15.06.2024 überprüft.

Die Überprüfung der Website hat ergeben, 

  • dass die von uns geprüften Internetseiten barrierefrei sind aber
  • teilweise Informationsangebote integriert sind, die nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. 

Nicht barrierefreie Informationsangebote des Krebsinformationsdienstes sind

  • die PDF-Dateien zum Download, beispielsweise Informationsblätter, Broschüren und Flyer. 
    Grund: Die PDFs wurden größtenteils zu einem Zeitpunkt erstellt, als die Barrierefreiheit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war.
  • die Chatfunktion auf der Website.
    Grund: Die Chatfunktion wird im Rahmen eines Drittmittelprojektes mit einem beim Krebsinformationsdienst bereits vorhandenen Tool bereitgestellt.

Wir sind uns dieser Einschränkungen bewusst und arbeiten aktiv an Lösungen, um sie in Zukunft zu überwinden.

Möchten Sie einen Zugang zu nicht-barrierefreien Inhalten, so stehen Ihnen der Telefondienst und der E-Mail-Service des Krebsinformationsdienstes zur Verfügung:

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich an das Sekretariat des Krebsinformationsdienstes wenden.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.krebsinformationsdienst.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

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können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

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