Telefondienst

Am 15. und 16. Januar ist der Telefondienst wegen einer Fortbildung nicht zu erreichen – wir bitten um Verständnis. Gerne können Sie unsere Ärztinnen per E-Mail kontaktieren.

Kontaktieren Sie uns
In einem Terminkalender steht ein Termin für eine Mammografie.

Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung

Das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm

Aktualisiert am:

  • Krebs erkennen, bevor er entsteht oder Beschwerden macht: Das ist das Ziel der Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung.
  • In Deutschland können sich Frauen und Männer im Lauf ihres Lebens auf verschiedene Krebsarten untersuchen lassen. Dazu gehören Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs.
  • Die Kosten der Untersuchungen übernehmen die Krankenkassen und die Teilnahme an der "Krebsvorsorge" ist freiwillig. Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen eine Untersuchung leisten die Haus- und Fachärzte.

In Deutschland gibt es für alle gesetzlich Krankenversicherten ein Früherkennungsprogramm für bestimmte Krebserkrankungen.

Wir erklären,

  • was der Unterschied zwischen Früherkennung, Screening und Krebsvorsorge ist,
  • für welche Krebsarten es Untersuchungen zur Früherkennung gibt,
  • in welchem Alter die Untersuchungen möglich sind,
  • welche Vor- und Nachteile die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs haben können.

Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube.

Video auf YouTube ansehen

Krebsfrüherkennung

Zum Laden und Ausdrucken: Informationsblatt "Krebsfrüherkennung" (PDF)

Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses:
www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/frueherkennung/erwachsene/

In Deutschland gibt es ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm, auch Krebs-Screening oder Krebsvorsorge genannt. Jeder kann ab einem bestimmten Alter daran teilnehmen. Das Programm umfasst Untersuchungen zur Früherkennung von fünf verschiedenen Krebsarten: Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs.

Der Gesetzgeber erhofft sich von dem Programm, dass es die Krebssterblichkeit in Deutschland senkt. Der rechtliche Rahmen für die Krebsvorsorge ist im Sozialgesetzbuch SGB V verankert und in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genau geregelt.

Die Teilnahme an den Untersuchungen ist freiwillig und kostenlos. Wer nicht am Screening-Programm teilnehmen möchte, hat dadurch keinen Nachteil gegenüber der Krankenversicherung oder bei der ärztlichen Behandlung.

Zu den Untersuchungen auf Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs laden die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten in regelmäßigen Abständen persönlich und schriftlich ein. Im Rahmen der Einladung erhalten die Versicherten ein Informationsschreiben, dass über den Nutzen und die Risiken der jeweiligen Untersuchung aufklärt. Aber auch ohne Einladung können Versicherte im entsprechenden Alter an den Untersuchungen teilnehmen.

Untersuchungen im Rahmen des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms

Angebote zur Krebsfrüherkennung für Männer und Frauen in Deutschland
Angebote zur Krebsfrüherkennung für Männer und Frauen in Deutschland.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; erstellt mit BioRender.com

Für Frauen

  • Gebärmutterhalskrebs – ab 20 einmal jährlich Untersuchung des äußeren und inneren Genitals, von 20 bis 34 eine jährliche Abstrich-Untersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals und ab 35 alle drei Jahre einen Test auf humane Papillomviren (HPV) in Kombination mit einem Pap-Abstrich (Ko-Testung), mehr unter Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung.
  • Brustkrebs – ab 30 einmal jährlich Abtastung der Brüste und der Achselhöhlen, Anleitung zur Brustselbstuntersuchung; ab 50 bis einschließlich 69 alle zwei Jahre eine Mammographie, mehr unter Brustkrebs-Früherkennung und Mammographie

Für Männer

  • Prostatakrebs – ab 45 einmal jährlich Abtastung der Prostata vom Enddarm aus, Untersuchung des äußeren Genitals und Abtastung der Lymphknoten in der Leiste, mehr unter Prostatakrebs-Früherkennung und PSA-Test

Für Frauen und Männer

  • Hautkrebs – ab 35 alle zwei Jahre eine gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers einschließlich des behaarten Kopfes, mehr unter Hautkrebs-Früherkennung
  • Darmkrebs – von 50 bis einschließlich 54 einmal jährlich Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl, ab 55 alle zwei Jahre, und/oder ab 50 (Männer) beziehungsweise 55 (Frauen) eine Darmspiegelung (Koloskopie) und eine einmalige Wiederholung nach mindestens zehn Jahren, mehr unter Darmkrebs-Früherkennung

Darüber hinaus gibt es in Deutschland weitere medizinische Früherkennungsangebote, beispielsweise den "Gesundheits-Check-up". Dieser soll dazu beitragen, Krankheiten wie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Herzprobleme und Nierenschäden frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Im Rahmen des Check-up's erfragen Ärztinnen und Ärzte auch familiäre Vorbelastungen für Krankheiten einschließlich Krebserkrankungen wie Darm- und Brustkrebs. Außerdem können Versicherte sich einmalig auf Hepatitis-Viren testen lassen. Diese Viren sind ein wichtiger Risikofaktor für Leberkrebs.

Zum Weiterlesen

Eine Zusammenfassung aller Vorsorge- und Früherkennungsangebote bietet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Internetseite (Stichwort "Früherkennung"). Zum Gesundheits-Check-up informiert das BMG ebenfalls.

Besonderes Risiko oder Krebsverdacht?

Das gesetzliche Früherkennungsprogramm ist für Menschen ohne besonderes Krebsrisiko gedacht. Menschen mit einem hohen Krebsrisiko, etwa weil viele Verwandte an Krebs erkrankt sind oder weil sie eine Vorerkrankung haben, die mit Krebs im Zusammenhang steht, sollten sich bei ihren Ärzten über zusätzliche Möglichkeiten der Krebsfrüherkennung informieren.
Auch wer Beschwerden hat, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, sollte zum Arzt gehen. Dann kann man ganz unabhängig vom gesetzlichen Früherkennungsprogramm die medizinisch notwendigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen erhalten.

Lexikon

Vorsorge kann Krebs verhindern, bevor er entsteht. Das gelingt zum Beispiel, wenn man Vorstufen von Krebs erkennt und diese entfernt.
Früherkennung findet einen Tumor, solange er noch sehr klein ist – die Behandlung wird dadurch einfacher, und bei vielen Betroffenen ist sie auch erfolgreicher.
Screening ist eine organisierte Reihenuntersuchung einer Bevölkerungsgruppe zur Vorsorge oder Früherkennung von Krebs.

"Früherkennung" bedeutet beim Thema Krebs: Gewebeveränderungen werden zu einem Zeitpunkt entdeckt, zu dem sie noch keine Schmerzen oder andere Beschwerden verursachen. Der Nutzen: Kleine und örtlich begrenzte Tumoren lassen sich besser behandeln als große Tumoren oder als solche, die schon gestreut haben.

Noch besser ist es, bereits Krebsvorstufen zu erkennen. Das sind Gewebeveränderungen, die noch nicht bösartig oder "maligne" verändert sind, aber ein hohes Risiko für eine spätere Krebsentstehung bedeuten. Lassen sich solche Vorstufen entfernen, kann man Krebs verhindern. In diesem Fall spricht man von "Krebsvorsorge".

Umsetzen lässt sich eine Krebsvorsorge bisher aber nur bei Darmkrebs und bei Gebärmutterhalskrebs sowie bei manchen Hautkrebsformen. Aber auch die Früherkennung von Tumoren trägt dazu bei, die Heilungsraten bei manchen Krebsformen zu verbessern.

Von einem Screening sprechen Fachleute bei einer organisierten Reihenuntersuchung einer Bevölkerungsgruppe mit dem Ziel, mit einfachen, nicht belastenden Methoden Hinweise auf noch symptomlose Vor- und Frühstadien einer bestimmten Erkrankung zu erhalten.

Qualitätsanforderungen: Sichere und zuverlässige Früherkennung

Früherkennung: länger leben mit Krebs oder längeres Überleben?

Was muss eine Früherkennungsuntersuchung leisten, die allen Gesunden in der Bevölkerung ab einem bestimmten Alter angeboten wird?

  • Zunächst einmal muss die Untersuchung wenig oder gar nicht belastend sein. Außerdem müssen mögliche Risiken durch den Nutzen aufgewogen werden.
  • Die Untersuchung muss zudem zuverlässig sein, man muss also genau wissen, bei wie vielen Menschen sie durchschnittlich funktioniert und wie häufig sie "versagt".
  • Und sie muss mit vertretbarem Aufwand für das nationale Gesundheitswesen finanzierbar sein.

Wesentlich ist aber auch:

  • Die Qualität einer Früherkennungsuntersuchung hängt nicht nur davon ab, dass sie eine bestimmte Krebsform in einem frühen Stadium nachweist. Die frühe Diagnose muss den Betroffenen auch einen messbaren Vorteil bringen: Sie müssen dank der frühen Behandlung länger und besser leben können, als bei einer Diagnose in einem späteren Krankheitsstadium. Denn: Wird durch eine Früherkennungsuntersuchung nur die Diagnose der Erkrankung vorverlegt, ohne dass eine frühere Behandlung dem Patienten oder der Patientin etwas nützt, ist diese Untersuchung für das Screening der gesamten gesunden Bevölkerung nicht geeignet.

Informiert entscheiden

Vor- und Nachteile der Krebsfrüherkennung kennen: Das erleichtert die Entscheidung.

Für die Früherkennung auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs ist der Nutzen sehr gut belegt und kaum umstritten. Außerdem kommt hinzu: Die Untersuchungen können mehr als eine Früherkennung sein – bereits Vorstufen von Krebs lassen sich erkennen und behandeln, bevor Krebs entsteht.

Die Untersuchungen auf Brustkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs haben hingegen zu vielen Diskussionen geführt. Es gibt Experten, die den Nutzen als belegt ansehen, aber auch Experten, die daran zweifeln.

Untersuchungen bringen keine hundertprozentige Sicherheit

Wer Interesse an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung hat, sollte aber nicht nur über den Nutzen der Untersuchung, sondern auch über mögliche Nachteile nachdenken. Dazu gehört vor allem die Tatsache, dass es in der Medizin keine hundertprozentige Sicherheit gibt. Zwar ist die Fehlerrate aller Früherkennungsuntersuchungen nicht sonderlich hoch, sie ist aber auch nicht gleich Null:

  • Ist ein Befund "falsch positiv", wird ein Krebsverdacht angezeigt, obwohl gar keine Erkrankung vorliegt. Das führt zu weiteren Untersuchungen und unter Umständen auch zu Behandlungen, die eigentlich gar nicht notwendig sind.
  • Ist die Untersuchung "falsch negativ" ausgefallen, wurde ein Tumor in der Früherkennung nicht erkannt, obwohl eine Krebserkrankung vorliegt.
  • Nicht aus jeder gefundenen Krebsvorstufe und nicht aus jedem gefundenen Tumor wird eine lebensbedrohliche Erkrankung. Es gibt Vorstufen und auch einige Tumoren, mit denen man lange leben und auch alt werden kann. Für Betroffene bedeutet eine Behandlung ein unnötiges Risiko und die Gefahr von Nebenwirkungen. Das Problem dabei ist, dass man bei den meisten Krebsarten bisher nicht vorhersagen kann, welche Krebsvorstufe und welcher Tumor "harmlos" verlaufen werden.

Teilnehmen oder nicht?

Wer Anspruch auf Leistungen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms hat oder vom Arzt Untersuchungen vorgeschlagen bekommt, sollte die Vor- und Nachteile der Untersuchungen kennen und diese gegeneinander abwägen. Persönliche Überzeugungen und Vorlieben darf und sollte man bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigen.

Wer trägt die Kosten?

Gesetzliche wie private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die "Krebsvorsorge".
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) hingegen werden von der Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. Man muss die Kosten selbst tragen.

Die Kosten für die gesetzliche geregelte Krebsfrüherkennung tragen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Untersuchungen und Tests zur Krebsfrüherkennung, die nicht ausdrücklich Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms sind, werden von den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen normalerweise nicht übernommen. In der Regel müssen Versicherte die Kosten für die Leistungen selbst tragen. Man bezeichnet solche Angebote als "individuelle Gesundheitsleistung", abgekürzt "IGeL".

Einige Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für solche Früherkennungsleistungen, die über die Ansprüche aus dem gesetzlichen Früherkennungsprogramm hinausgehen. Voraussetzung ist, dass die Leistung Teil des Versicherungsvertrags ist oder die Krankenkasse sie aus Kulanz übernimmt. Ob das der Fall ist, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse.

Schlägt der Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung zur Krebsfrüherkennung vor, sollten Versicherte ihn darum bitten, die Kosten sowie die Vor- und Nachteile für ihre persönliche Situation zu erläutern.

Über IGeL in der Krebsfrüherkennung und die Hintergründe, warum manche Leistungen nicht Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms sind, informiert unser Text Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Angebote für Selbstzahler.

Zum Weiterlesen

Informationsmaterial anderer:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Krankenkassen und viele weitere Organisationen bieten Broschüren zum Thema Krebsfrüherkennung an, die kostenlos oder zum Selbstkostenpreis bestellt werden können. Wir haben diese auf der Seite Broschüren anderer Organisationen unter dem Stichwort Früherkennung für Sie zusammengestellt.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Dder G-BA veröffentlicht die jeweils aktuelle Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sowie Merkblätter für die einzelnen Untersuchungen. Von dieser Seite führen außerdem Links zu aktuellen Diskussionen und Beratungsthemen.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen veröffentlicht auf seinen Internetseiten einen Überblick zur Krebsfrüherkennung, der eine Orientierung für oder gegen einen Krebsfrüherkennungsuntersuchung bieten kann.

Weitere Informationen für Fachkreise und Interessierte
Das "Bundesgesundheitsblatt" bietet in seinem Schwerpunktheft von Dezember 2018 Hintergründe zum Stand der Krebsfrüherkennung in Deutschland.

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder