- Ab 35 Jahren können gesetzlich versicherte Personen in Deutschland alle 2 Jahre am Hautkrebs-Screening teilnehmen.
- In diesem Text erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die Hautkrebs-Früherkennung hat, wer sie durchführt und wie sie abläuft.
- Zusätzlich können Sie Ihre Haut regelmäßig selbst untersuchen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.
Wichtig vorab
Auch wer regelmäßig zur Hautkrebs-Früherkennung geht, sollte sich sorgfältig vor der Sonne schützen.
Hinweis: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.
Hautkrebs-Früherkennung: Wichtiges in Kürze
In Deutschland gibt es das sogenannte Hautkrebs-Screening, bei dem regelmäßig gezielt nach den verschiedenen Hautkrebsarten und deren Vorstufen gesucht wird. Dafür betrachtet eine Ärztin oder ein Arzt die Haut des gesamten Körpers mit dem bloßen Auge und achtet auf auffällige Hautveränderungen. Denn Hautkrebs ist sichtbar und tastbar.
Ziel der Früherkennung ist es, Hautkrebs möglichst früh zu entdecken. In einem frühen Stadium ist Hautkrebs fast immer heilbar.
Hautkrebs-Screening in Deutschland
Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung können ab 35 Jahren alle 2 Jahre eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in Anspruch nehmen. Dieses sogenannte Hautkrebs-Screening ist Teil der gesetzlichen Krebsfrüherkennung. Daher wird es von der Krankenkasse bezahlt.
Sie entscheiden freiwillig, ob Sie an der Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung teilnehmen möchten.
Beim Hautkrebs-Screening betrachtet eine Ärztin oder ein Arzt die Haut am ganzen Körper und schaut nach auffälligen Hautveränderungen. Für sie oder ihn kann es hilfreich sein, dabei ein sogenanntes Auflichtmikroskop (Dermatoskop) zu verwenden. Mittlerweile ist es Bestandteil der gesetzlichen Hautkrebs-Früherkennung – die Krankenkassen übernehmen also die Kosten dafür.
Gut zu wissen: Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen zusätzliche Leistungen wie etwa regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auch für unter 35-Jährige. Es kann sich also lohnen, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.
Privat versichert?
Private Krankenversicherungen übernehmen meist dieselben Leistungen wie die gesetzlichen. Erkundigen Sie sich jedoch am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten sie erstattet.
Vor- und Nachteile des Hautkrebs-Screenings
Ob Sie am Hautkrebsscreening teilnehmen möchten, können Sie selbst entscheiden. Informieren Sie sich vorher über die Vor- und Nachteile und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre individuelle Situation. So können Sie für sich abwägen, ob für Sie der Nutzen des Hautkrebs-Screenings die möglichen Risiken überwiegt.
Vorteile des Hautkrebs-Screenings:
- Mit der Früherkennung können Ärzte Hautkrebs in einem früheren Stadium entdecken und dadurch möglicherweise schonender und besser behandeln. Für Betroffene verbessern sich dadurch eventuell die Heilungschancen.
- Es gibt Hinweise darauf, dass durch das Hautkrebs-Screening weniger Menschen an Hautkrebs sterben. Allerdings ist dies bisher nicht eindeutig wissenschaftlich belegt.
- Das Hautkrebs-Screening ist einfach durchführbar, schnell und schmerzlos. Denn da Hautveränderungen mit dem bloßen Auge erkennbar sind, lässt sich die Haut leicht untersuchen.
Nachteile des Hautkrebs-Screenings:
- Möglicherweise wird eine gutartige Hautveränderung entfernt, weil sie die Ärztin oder der Arzt zunächst als bösartig eingeschätzt hat. Dadurch können Narben und Ängste entstehen. Denn es kann Betroffene belasten, wenn der Verdacht auf Hautkrebs im Raum steht – auch wenn er sich später als falsch herausstellt.
- Es ist möglich, dass Ärztinnen und Ärzte eine bösartige Hautveränderung trotz aller Sorgfalt nicht erkennen. Dann kann sich der Behandlungsbeginn für Betroffene verzögern, was eventuell schlechtere Heilungschancen mit sich bringt.
- Seltener kommt es zu sogenannten Überdiagnosen – wenn eine Hautveränderung zwar bösartig ist, das restliche Leben der Person aber nicht beeinträchtigt hätte. Betroffene werden dann behandelt und beunruhigt, obwohl dies nicht nötig wäre.
Die meisten Fachleute gehen davon aus, dass für Teilnehmende der mögliche Nutzen des Hautkrebs-Screenings überwiegt. Ihm gegenüber stehen vergleichsweise geringe Risiken.
Wer führt die Hautkrebs-Früherkennung durch?
Vor allem Hautärztinnen und Hautärzte bieten die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs an.
Aber auch andere Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation können das Hautkrebs-Screening durchführen. Dazu gehören beispielsweise manche Hausärztinnen und Hausärzte. Besteht nach der Untersuchung jedoch der Verdacht auf Hautkrebs, überweisen sie Betroffene an eine Hautärztin oder einen Hautarzt, um ihn abklären zu lassen.
So läuft die Hautkrebs-Früherkennung ab
Wenn Sie am Hautkrebs-Screening teilnehmen möchten, können Sie sich an Ihre Hautärztin, Ihren Hautarzt oder andere dafür qualifizierte Ärzte wenden (mehr dazu im vorherigen Abschnitt). Natürlich können Sie sich auch bei einer Praxis direkt erkundigen, ob sie das Screening anbietet.
Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert mit Vor- und Nachgespräch rund 15 Minuten.
Vorbereitung
Um die Untersuchung zu erleichtern, sollten Sie sich den Nagellack auf Finger- und Fußnägeln entfernen. Verzichten Sie außerdem auf Make-Up und aufwändige Frisuren.
Ärztliches Gespräch: Während der sogenannten Anamnese erkundigt sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zunächst nach Ihrem gesundheitlichen Zustand, Hautkrebs-Vorerkrankungen bei sich und in Ihrer Familie und Ihren persönlichen Risikofaktoren für Hautkrebs. Dabei können Sie berichten, ob Sie Hautbeschwerden haben oder Ihnen Veränderungen an Ihrer Haut aufgefallen sind.
Körperliche Untersuchung: Für das Hautkrebs-Screening müssen Sie sich in der Regel vollständig entkleiden, damit die Ärztin oder der Arzt die gesamte Haut untersuchen kann. Sollte Ihnen dies sehr unangenehm sein, können Sie in der Regel die Unterwäsche für den Großteil der Untersuchung anbehalten. Es kann auch helfen, eine Ärztin oder einen Arzt des eigenen Geschlechts aufzusuchen.
Hilfreich
Wenn Sie wissen, dass ein Muttermal oder ein Leberfleck an einer ungewöhnlichen Stelle sitzt, weisen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf hin.
Die Ärztin oder der Arzt betrachtet auch versteckte Hautbereiche wie etwa die Kopfhaut, die Zehenzwischenräume oder Hautfalten. Auch die Lippen, die Mundschleimhaut und das Zahnfleisch werden angeschaut, ebenso wie Augen, Ohren und Nägel. Das gesetzliche Früherkennungsprogramm sieht vor, dass auch die äußeren Geschlechtsorgane sowie der Afterbereich betrachtet werden.
Um eine Hautstelle genauer anzuschauen, nimmt die Ärztin oder der Arzt bei Bedarf ein Auflichtmikroskop zu Hilfe. Einige Auflichtmikroskope benötigen eine spezielle Flüssigkeit, die zuvor auf Ihre Haut aufgebracht wird. Das Auflichtmikroskop wird dann direkt auf die angefeuchtete, verdächtige Hautstelle aufgesetzt. Es gibt aber auch Geräte, die ohne Flüssigkeit und Hautkontakt funktionieren.
Besprechung der Ergebnisse: Nach der Untersuchung teilt Ihnen die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit. Wenn sie oder er auffällige Hautveränderungen entdeckt hat, wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen.
Beratung zur Vorbeugung und Selbstuntersuchung: Die Ärztin oder der Arzt sollte Sie am Ende des Screenings noch zu Ihren individuellen Hautkrebs-Risikofaktoren und zum entsprechenden Schutz vor UV-Strahlung beraten. Zusätzlich können Sie sich zeigen lassen, wie Sie die Selbstuntersuchung durchführen und worauf Sie dabei achten sollten.
Verdächtige Hautveränderung? So geht es weiter
Besteht nach dem Hautkrebs-Screening der Verdacht auf Hautkrebs, muss eine Hautärztin oder ein Hautarzt die betreffende Hautstelle genauer untersuchen.
Die Hautärztin oder der Hautarzt wiederholt zunächst die körperliche Untersuchung des Screenings. Findet sich dabei tatsächlich eine verdächtige Hautveränderung? Dann entnimmt er oder sie meist unter örtlicher Betäubung etwas Gewebe aus der auffälligen Hautstelle oder den gesamten verdächtigen Hautbereich (Biopsie).
Diese Gewebeprobe wird im Labor genauer untersucht. Ob es sich bei einer auffälligen Hautveränderung tatsächlich um Hautkrebs handelt, lässt sich nur durch eine feingewebliche Untersuchung sicher feststellen. Bis Sie das Ergebnis bekommen, kann es einige Tage dauern.
Wenn viel Gewebe entnommen wird, muss die Hautstelle meist genäht werden. Dann kann es sein, dass später eine Narbe zurückbleibt.
Selbstuntersuchung auf Hautkrebs
Wichtig zu wissen
Die Selbstuntersuchung ersetzt nicht das ärztliche Hautkrebs-Screening. Sie können damit jedoch zur Früherkennung von Hautkrebs beitragen. Wenn Sie eine auffällige Hautveränderung feststellen, lassen Sie diese möglichst zügig ärztlich abklären.
Schnell wachsender Hautkrebs kann auch zwischen 2 Screening-Untersuchungen entstehen. Fachleute empfehlen daher, sich die Haut regelmäßig selbst zu untersuchen. Dies soll sicherstellen, dass verdächtige Hautveränderungen frühzeitig abgeklärt werden.
Auch bei der Selbstuntersuchung sollten Sie möglichst die Haut am gesamten Körper begutachten – auch Bereiche, die nur selten der Sonne ausgesetzt und/oder nur schwer einsehbar sind. Dazu gehören: Rücken, Kopfhaut, Gesäß, Genitalbereich, Fußsohlen sowie die Haut zwischen den Zehen und unter den Fuß- und Fingernägeln.
Tipp: Ein Ganzkörperspiegel, ein Handspiegel und helles Licht erleichtern die Untersuchung. Auch Familienangehörige, sehr gute Freunde sowie der Partner oder die Partnerin können helfen.
Selbstuntersuchung: schwarzer Hautkrebs
Schwarzen Hautkrebs, das sogenannte maligne Melanom, erkennt man bei der Selbstuntersuchung vor allem an einem veränderten Pigmentmal. Besonders wenn bestehende Pigmentflecke ihre Form, ihre Farbe oder ihre Größe verändern, sollten Betroffene vorsichtshalber eine Hautärztin oder einen Hautarzt aufsuchen. Dies gilt auch, wenn neue Pigmentflecke hinzukommen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Dinge, auf die man bei der Selbstuntersuchung achten kann. Die sogenannte ABCDE-Regel kann helfen, verdächtige Veränderungen von Pigmentmalen zu erkennen, die man ärztlich abklären sollte.
- Asymmetrie: Ein Muttermal ist nicht rund oder oval, sondern ungleichmäßig geformt.
- Begrenzung: Der Rand eines Pigmentmals ist unregelmäßig oder unscharf – also zum Beispiel ausgefranst oder "verwaschen" und daher schlecht abgrenzbar.
- Colour (Farbe): Ein Muttermal hat mehrere Farbtöne.
- Durchmesser: Pigmentflecke, deren Durchmesser größer als 3 bis 5 mm ist, gelten als verdächtig. Das Kriterium der Größe allein ist allerdings nicht besonders verlässlich.
- Erhabenheit/Entwicklung: Das Pigmentmal ragt mehr als einen Millimeter über die Hautoberfläche hinaus. Auch dieses Kriterium ist für sich allein genommen nicht sehr aussagekräftig. Das E der ABCDE-Regel wird mitunter auch als Entwicklung angegeben. Denn besonders auffällig sind Flecken, die sich farblich verändern oder gewachsen sind.
Wichtig zu wissen: Auch Pigmentmale, die jucken oder bluten, sollte man ärztlich abklären lassen.
“Ugly duckling sign"
Das Zeichen des „hässlichen Entleins" beruht auf der Annahme, dass sich die Pigmentflecke eines Menschen ähneln. Sollte Ihnen also ein Leberfleck auffallen, der nicht zu den anderen passt, empfiehlt es sich, diesen besonders zu beobachten.
Selbstuntersuchung: weißer Hautkrebs
Gut zu wissen
Weißer Hautkrebs kann auch rötlich, rotbraun oder dunkel gefärbt sein.
Bei der Selbstuntersuchung der Haut sollte man nicht nur auf veränderte oder neue Pigmentmale achten, sondern auch allgemein auf auffällig veränderte Hautstellen. Diese können auf weißen Hautkrebs hindeuten. Weißer Hautkrebs tritt meist an Stellen auf, die besonders der Sonne ausgesetzt sind.
Folgende Anzeichen können auf weißen Hautkrebs hinweisen:
- schuppendes erhabenes Hautareal oder Knötchen, das möglicherweise brennt, spannt oder juckt
- glasig-weißliches oder rötliches Knötchen mit feinen Äderchen, das in der Mitte einsinkt
- Geschwür mit erhabenem, wallartigem Rand – mitunter aus mehreren Knötchen (ähnlich einer Perlschnur)
- weißlicher, narbenähnlicher Hautbereich
- verhornter und/oder verhärteter Hautbereich oder Knoten, mitunter geschwürartig
- wunde, verkrustete oder blutende Hautstelle, die nicht abheilt
Im fortgeschrittenen Stadium können die erkrankten Hautstellen nässen und Geschwüre bilden.
Ergebnisse dokumentieren
Es gibt keine Empfehlungen von Fachleuten, die Ergebnisse der Selbstuntersuchung zu dokumentieren. Es kann Ihnen persönlich aber dabei helfen, nachzuvollziehen, ob sich Pigmentflecke oder Hautstellen mit der Zeit auffällig verändern. Dafür können Sie sich beispielsweise Notizen machen und Ihre Beobachtungen aufschreiben. Wer möchte, kann zusätzlich oder stattdessen auch Fotos machen.
Tipp: Achten Sie beim Fotografieren darauf, dass Sie den Pigmentfleck eindeutig einer Körperstelle zuordnen können. Außerdem können Sie ein Maßband neben den Pigmentfleck legen, um auch nachträglich die Größe einschätzen zu können.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Weitere Informationen des Krebsinformationsdienstes
Informationsblatt "Hautkrebs-Früherkennung" (PDF)
Weißer und schwarzer Hautkrebs
Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung
Hautkrebs vorbeugen: Schutz vor UV-Strahlung
Informationsblatt "Hautkrebsrisiko UV-Strahlung: Wie kann man sich schützen?" (PDF)
Ultraviolette Strahlung und Krebsrisiko
Patientenleitlinie
Für Interessierte bietet das "Leitlinienprogramm Onkologie" der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) die kostenlose Patientenleitlinie Hautkrebsprävention.
Leitlinien
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs", Langversion 2.1, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL. Abgerufen am 04.07.2022.
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie "Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut", Langversion 2.01, 2022, AWMF-Registernummer: 032/022OL. Abgerufen am 04.07.2022.
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms, Langversion 3.3, 2020, AWMF Registernummer: 032/024OL. Aufgerufen am 04.07.2022.
S2k-Leitlinie Basalzellkarzinom der Haut (Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V.), Langversion 2018, AWMF Registernummer: 032/021. Abgerufen am 04.07.2022.
Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen
Die aktuell gültige Früherkennungsrichtlinie ist auf der Internetseite vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Krebsfrüherkennungs-Richtlinie abrufbar.
Weitere Fachveröffentlichungen
Der IGeL-Monitor, finanziert vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), informiert über die Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs.
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) hat zum Hautkrebsscreening einen Abschlussbericht der Jahre 2014 – 2018 veröffentlicht: Evaluation der Screeninguntersuchungen auf Hautkrebs gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (PDF).
Die Internetseite www.gesundheitsinformation.de herausgegeben vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), bietet ausführliche und verständliche Informationen unter anderem zu: Wie sinnvoll ist die Hautkrebs-Früherkennung?
Fachartikel (Auswahl)
Datzmann T, Schoffer O, Meier F, Seidler A, Schmitt J. Are patients benefiting from participation in the German skin cancer screening programme? A large cohort study based on administrative data. Br J Dermatol. 2022;186:69-77. doi: 10.1111/bjd.20658.
Hübner J, Waldmann A, Geller AC, Weinstock MA, Eisemann N, Noftz M, Bertram S, Nolte S, Volkmer B, Greinert R, Breitbart E, Katalinic A. Interval cancers after skin cancer screening: incidence, tumour characteristics and risk factors for cutaneous melanoma. Br J Cancer. 2017;116:253-259. doi: 10.1038/bjc.2016.390.
Trautmann F, Meier F, Seidler A, Schmitt J. Effects of the German skin cancer screening programme on melanoma incidence and indicators of disease severity. Br J Dermatol. 2016;175:912-919. doi: 10.1111/bjd.14758.