- Viele Krebsbehandlungen finden heute ambulant statt, in Klinikambulanzen oder spezialisierten Arztpraxen.
- So können Patientinnen und Patienten in der gewohnten Umgebung zu Hause bleiben. Das erfordert aber eine gute Planung.
- Wir haben Wissenswertes rund um die ambulante Krebstherapie zusammengefasst.
Hinweis: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.
Ambulante Krebstherapie: Wichtiges in Kürze
Viele Krebspatientinnen und Krebspatienten verbringen eine gewisse Zeit im Krankenhaus, zum Beispiel, wenn sie eine größere Operation haben. Wichtige Abschnitte der Krebsbehandlung finden dagegen nicht stationär, sondern oft ambulant statt. Dazu gehören beispielsweise manche Chemotherapien oder Bestrahlungen.
Manchmal ist auch von Beginn an eine ambulante Behandlung möglich. Ebenso für die Kontrolluntersuchungen in der Zeit der Nachsorge müssen Betroffene in der Regel nicht stationär aufgenommen werden.
So lange wie möglich zu Hause zu bleiben und nicht ins Krankenhaus zu müssen, ist auch vielen Menschen sehr wichtig, wenn die Erkrankung fortschreitet. Wichtig ist in dieser Situation, dass Angehörige im Alltag Unterstützung erfahren und Betroffene pflegerisch versorgt werden. Zur ambulanten Versorgung können dann ganz unterschiedliche Behandlungsverfahren gehören:
- kleinere ambulante Eingriffe,
- Chemotherapie,
- Bestrahlungen
- oder Medikamente, die das Tumorwachstum bremsen und Beschwerden lindern.
Bei allen Betroffenen erfordert die ambulante Behandlung jedoch einige Vorbereitungen:
- damit alle Beteiligten über die notwendigen Informationen verfügen und
- damit man auch in unerwarteten Situationen weiß, an wen man sich wenden kann.
Was für Sie wichtig ist: Damit Sie gut versorgt sind, sollten Sie alle Fachleute, die Sie einbeziehen möchten, entsprechend informieren. Bitten Sie auch darum, sich untereinander auszutauschen. So vermeiden Sie beispielsweise unnötige Doppeluntersuchungen oder auch die Verschreibung von sich gegenseitig störenden Arzneimitteln durch verschiedene Ärzte.
Vor der Entscheidung zur ambulanten Therapie Fragen klären
Wer entscheidet, ob man ambulant behandelt werden kann oder nicht? Normalerweise sind das die Ärztin oder der Arzt, die eine Behandlung vorschlagen: Das kann die Ärztin im Krankenhaus sein, die vor der Entlassung die weitere Behandlung erläutert. Oder es ist es der Facharzt, der die Krebsdiagnose gestellt hat und nun prüft, ob eine ambulante Therapie möglich ist. Sie können die aktuelle Situation anhand aller Befunde am besten beurteilen.
Auch persönliche Wünsche dürfen eine Rolle spielen – wenn aus medizinischer Sicht nichts gegen eine ambulante Therapie spricht. Dazu gehört beispielsweise die Nähe zum Wohnort oder die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: So fällt es Angehörigen leichter den Krebserkrankten zu unterstützen. Außerdem wird eine ambulante Behandlung organisatorisch leichter und ist weniger belastend.
Mit Ihren Ansprechpersonen sollten Sie zunächst verschiedene Fragen klären:
- Kommt eine rein ambulante Therapie aus medizinischer Sicht überhaupt infrage, oder muss ich ins Krankenhaus?
- Kann zunächst im Krankenhaus behandelt werden, und dann ambulant?
- An wen sollte ich mich wenden? Wer bietet die entsprechende Therapie an?
- Kann ich eine ambulante Therapie auch körperlich und von meiner Wohn- und Alltagssituation her bewältigen?
- Wie viel Hilfe benötige ich im Alltag? Was tun, wenn ich allein lebe oder Familie und Freunde nicht einspringen können?
- Kann ich mich unterstützen lassen, um einen Krankenhausaufenthalt trotzdem zu vermeiden?
Ambulante Krebstherapie: Anbieter und Versorgungsstrukturen
Anbieter finden
Wie Sie Ärztinnen und Ärzte oder Kliniken finden können, die ambulante Krebstherapien anbieten, lesen Sie in den Texten unter Krebsärzte, Krebskliniken: Wie findet man Spezialisten?
Bei wem kann man sich mit Krebs ambulant behandeln lassen? Anbieter können spezialisierte Krebszentren mit Tumorambulanzen oder onkologischen Sprechstunden für ambulante Patienten sowie Praxen von spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten sein. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen auf die Behandlung von Krebserkrankten eingerichtet sind. Details dazu regelt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA):
- Die behandelnde Einrichtung bietet Krebserkrankten und Angehörigen eine Beratung in sozialrechtlichen, psychosozialen und psychologischen Fragen an. In vielen Zentren gibt es zudem themenspezifische Beratungsangebote wie beispielsweise eine Ernährungsberatung.
- Die Einrichtung hat eine Zulassung für die ambulante Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen, das bedeutet: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten.
- Ob es sich um ein Krankenhaus zur stationären Behandlung oder zum Beispiel um eine große Arztpraxis oder um eine Tagesklinik handelt, muss für Patientinnen Patienten eindeutig erkennbar sein.
Für Betroffene mit bestimmten Krebsarten gibt es zudem das Angebot der sogenannten "Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)". Dazu gehören beispielsweise Tumoren des Verdauungstraktes oder gynäkologische Tumoren. Was darunter zu verstehen ist, erläutert der G-BA in der Patienteninformation zur Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) (PDF).
Therapieführende Ärztinnen und Ärzte: Wichtigste Ansprechpersonen
Die therapieführenden Ärzte oder Ärzteteams übernehmen die Hauptverantwortung für die eigentliche Krebsbehandlung. Mit ihnen treffen Patientinnen und Patienten gemeinsam die wesentlichen Entscheidungen.
Deshalb sollten bei der therapieführenden Praxis oder Ambulanz alle Informationen zusammenkommen – also alle Therapiepläne, Arztbriefe und Befunde, außerdem die Liste der Arzneimittel. Das vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen oder sich widersprechende Tipps. Alle Behandlungen sind aufeinander abgestimmt.
Mit- und Weiterbehandlung: Andere Ärzte einbinden
Trotzdem ist vielen Patientinnen und Patienten wichtig, dass ihre bisherigen Ärzte eingebunden bleiben, etwa der Hausarzt oder die Hausärztin. Das kann ganz praktische Vorteile bieten: etwa dann, wenn der Anfahrtsweg für die eigentliche Krebstherapie weit ist und man noch eine Ansprechperson vor Ort haben möchte.
Therapieführende Ärzte können dafür die Kollegin oder den Kollegen über Arztbriefe informieren und ihnen alle Befunde zur Verfügung stellen. Wichtig ist aber vorab zu klären, wer wann und wofür zuständig ist:
- Mit wem bespreche ich die Therapieplanung? Wer kann die Behandlungsplanung bei Bedarf ändern?
- Wer nimmt notwendige Untersuchungen vor, wer stellt bei Bedarf die Überweisungen zu anderen Fachärzten aus? Bei wem laufen alle Befunde zur Bewertung zusammen?
- Wer verschreibt regelmäßig benötigte Medikamente? Wer verordnet bei Bedarf häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Gebrauchsmaterialien zur Pflege, Physiotherapie oder weitere Leistungen?
- Wer ist zuständig für die Krankmeldung und weitere Bescheinigungen?
- Wer ist Ansprechpartner, wenn plötzlich Beschwerden auftreten oder neue Symptome?
- Wohin gehe ich bei Notfällen, vor allem abends, am Wochenende und an Feiertagen?
Relevant ist das auch, wenn außer Krebs noch eine weitere behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, etwa Bluthochdruck, Herzbeschwerden oder Zuckerkrankheit (Diabetes). In dieser Situation sollten die behandelnden Ärzte sich austauschen und klären, wer welche Rolle übernimmt. Auch die elektronische Patientenakte unterstützt den Informationsaustausch.
Patientinnen oder Patienten können aber auch selbst die reibungslose Kommunikation unter den behandelnden Ärztinnen und Ärzten unterstützen: Sie können beispielsweise darum bitten, dass sie Arztbriefe, Befunde und Therapiepläne untereinander austauschen oder dass man selbst Kopien erhält, um sie bei Bedarf weitergeben zu können. Auch über die Medikamente, die man gerade einnimmt, sollten alle beteiligten Ärzte Bescheid wissen. Das gilt auch für Unverträglichkeiten oder Allergien, die vielleicht schon einmal aufgetreten sind.
Unterstützung im Alltag: Krankentransport, Pflege, Begleitung
Verschiedene Hilfsangebote ermöglichen es Patientinnen und Patienten, sich ambulant behandeln zu lassen und so einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.
Krankentransport
Tipp
Klären Sie die Möglichkeiten der Kostenübernahme von Fahrtkosten frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse.
Eine Krebsbehandlung kann manchmal die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen: Beispielsweise kann es problematisch sein, selbst mit dem Auto zur ambulanten Chemotherapie zu fahren.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit einer medizinisch zwingend notwendigen Leistung stehen. Ein typisches Beispiel ist die Fahrt zu einer ambulanten Operation.
- Die medizinische Notwendigkeit hängt vom aktuellen Gesundheitszustand und der Gehfähigkeit der Betroffenen ab.
Die Kosten für Fahrten zu Arztterminen oder ambulanten Behandlungen werden in der Regel nicht übernommen. Ausnahmen gibt es bei Behandlungen, die mehrfach über einen längeren Zeitraum erforderlich sind. Zu diesen Ausnahmen zählen beispielsweise Fahrten zur Strahlentherapie oder Chemotherapie
Für welches Verkehrsmittel übernehmen die Krankenkassen die Kosten? Das hängt davon ab, was im Einzelfall medizinisch erforderlich ist: Infrage kommt die Kostenübernahme für öffentliche Verkehrsmittel, eventuell auch die Kosten für die Autofahrt mit Verwandten oder Freunden. Können Krebsbetroffene öffentliche Verkehrsmittel aus medizinischen Gründen nicht nutzen, kann die Kasse auch ein Taxi oder einen Krankentransport bewilligen. Diese Leistungen müssen die Ärzte aber vorab verordnen und die Krankenkasse genehmigen. Ausnahmen sind normalerweise nur bei Notfällen möglich.
Wichtig zu wissen: Patientinnen und Patienten müssen in der Regel einen Eigenanteil zum Krankentransport selbst tragen – es sei denn, sie sind von der Zuzahlungspflicht befreit.
Versorgung zu Hause
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Krebspatienten und -patientinnen können beispielsweise häusliche Krankenpflege erhalten, wenn das ein Krankenhausaufenthalt vermeidet oder zumindest verkürzt. Bei einer akuten Krankheitssituation oder wenn ein Kind im Haushalt lebt, das nicht anders versorgt werden kann, ist sogar zeitweilig eine Haushaltshilfe möglich.
Wer hilft bei der Organisation? Betroffene besprechen den Bedarf mit ihrem therapieführenden Arzt oder ihrer therapieführenden Ärztin. Sie können eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege ausstellen. Über die allgemeinen Möglichkeiten informieren die Krankenversicherungen.
Für Krebserkrankte, die nach einer Krankenhausbehandlung nach Hause entlassen werden, gibt es heute meist das sogenannte Entlassungsmanagement:
- Ärzte, Pflegefachleute und Fachkräfte in Sozialdiensten helfen bei der Vorbereitung, informieren über Möglichkeiten der Versorgung und stellen die notwendigen Anträge bei der Krankenversicherung.
- In spezialisierten Krebszentren gibt es immer häufiger auch sogenannte Case Manager oder Patientenbegleitungen, sie sind ebenfalls Ansprechpersonen für diese Unterstützung.
- Je nach Bundesland hilft auch die "Brückenpflege" oder "Überleitungspflege": Sie organisiert nicht nur alles Notwendige rund um die Entlassung. Viele dieser Teams sind darauf eingerichtet, noch in den ersten Tagen zu Hause Betreuung und Beratung anzubieten, manche tun dies sogar noch längere Zeit.
Pflege und Unterstützung bei fortgeschrittener Erkrankung
Möglichst nicht ins Krankenhaus, das ist der Wunsch vieler Krebsbetroffenen, deren Erkrankung fortschreitet. Selbst die Versorgung Schwerkranker ist mittlerweile auch zu Hause möglich – vorausgesetzt, alle notwendigen Ansprechpartner arbeiten zusammen.
Zunächst kommt für Krebserkrankte die "Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV)" infrage. Diese palliativmedizinischen Basisversorgung muss von den behandelnden Ärzten verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Eine "Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung" (SAPV) kommt zum Einsatz, wenn mit der AAPV
- Symptome und Beschwerden nicht ausreichend gut gelindert werden,
- die Versorgungssituation besonders aufwendig ist oder
- die Versorgung die Kapazitäten der AAPV übersteigt.
Bei der SAPV können betreuende Haus- oder Fachärzte spezialisierte Pflegekräfte und Palliativmediziner hinzuziehen. Sie sind sehr erfahren damit Menschen zu versorgen, deren Erkrankung zwar nicht mehr geheilt, aber deren Beschwerden gelindert werden können. Sie helfen etwa bei der Schmerztherapie oder begleiten die Pflege Betroffener engmaschig in der Sterbephase.
Zum Weiterlesen
Zu den allgemeinen Möglichkeiten der palliativen Versorgung sowie zu den Angeboten AAPV und SAPV informiert die Broschüre Palliativversorgung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (PDF).
Einen Überblick zur palliativen Versorgung bei Krebs bietet das Informationsblatt "Fortgeschrittene Krebserkrankung" (PDF).
Vom Rezept zur Therapie: Medikamente und Hilfsmittel
Wenn man ambulant behandelt wird, wie funktioniert das mit den Medikamenten?
- In der Tagesklinik: Medikamente werden meist auch dort bereitgestellt. Ein Beispiel sind Zytostatika zur Chemotherapie.
- In der Arztpraxis: Bei einer Krebsbehandlung in einer Arztpraxis benötigt man ein Rezept. Entweder geht dieses direkt vom behandelnden Arzt zur Vertragsapotheke, oder Patienten reichen es selbst dort ein. Voraussetzung ist, dass die Apotheke die Medikamente beschafft, sie zubereitet und sie an die behandelnde Praxis liefert.
- Zu Hause: Krebsmedikamente, die man zu Hause selbstständig einnimmt, kann man in jeder Apotheke bekommen oder auch über Versandapotheken bestellen. Wer Rezepte im Internet einlöst, sollte die meist längeren Lieferfristen beachten.
Welche Apotheke nachts und am Wochenende geöffnet hat, erfährt man über die regionalen Tageszeitungen, unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 00 22 8 33, mobil innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl über 22833 (0,69 €/Min.), oder im Internet, zum Beispiel bei Tageszeitungen oder den regionalen Apothekerkammern.
Hilfsmittel
Krebspatienten benötigen manchmal auch während und nach der ambulanten Behandlung Hilfsmittel.
Das sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine fehlende Körperfunktion auszugleichen.
Beispiele sind Inkontinenzeinlagen, wenn die Erkrankung die Fähigkeit beeinträchtigt, Blase und Darm zu kontrollieren, Inhalationsgeräte oder Atemhilfen bei Atembeschwerden sowie Ernährungssonden.
Erhältlich sind Hilfsmittel in Apotheken, Sanitätshäusern oder bei auf einzelne Hilfsmittel spezialisierte Anbieter.
Der Arzt oder die Ärztin müssen in der Regel die Hilfsmittel verordnen: Sie entscheiden, welches Hilfsmittel geeignet, erforderlich und ausreichend ist. Außerdem müssen sie auf der Verordnung begründen, weshalb das Hilfsmittel erforderlich ist.
Bevor sich Patientinnen und Patienten das verordnete Hilfsmittel besorgen, müssen sie es sich meist durch die Krankenkasse genehmigen lassen. Über die genauen Abläufe informieren die Krankenkassen in ihren Geschäftsstellen und über ihre Telefonberatung.
Die Krankenakte: Wichtige Unterlagen bereit haben
Das Krankenhaus sammelt alle wichtigen Unterlagen in der Krankenakte, heute meist elektronisch. Bei der ambulanten Krebsbehandlung in der Arztpraxis dokumentieren die zuständigen Ärzte ebenfalls alle Maßnahmen zur Diagnostik und Behandlung sowie alle medizinischen Befunde.
Außerdem sollten Patienten selbst einige Unterlagen schnell zur Hand zu haben, gerade wenn mehrere Behandelnde an der Therapie beteiligt sind. Was alles dazu gehört, kann man mit dem therapieführenden Arzt oder der therapieführenden Ärztin besprechen. Hier einige Tipps:
- Telefonnummer und Adresse des behandelnden Arztes oder der behandelnden Tumorsprechstunde, Sprechzeiten und gegebenenfalls Vertretung
- Arztbrief oder Befundauskunft, in der die Diagnose, die aktuellen Befunde und die aktuelle Behandlung dokumentiert sind.
- Liste der derzeit verwendeten Arzneimittel und ihre Dosierung, möglichst auch die Beipackzettel
- Liste der verordneten Hilfsmittel
- Telefonnummer, Adresse und Öffnungszeiten der Apotheke, bei der man normalerweise Rezepte einlöst und rezeptfreie Mittel beschafft
- Bei pflegebedürftigen Patienten: der schriftliche Pflegeplan, die Telefonnummer und Adressen des beauftragten Pflegedienstes und die Zeiten, zu denen jemand erreichbar ist
Zukünftig kann die elektronische Patientenakte dabei helfen, für den Austausch unter den beteiligten Ärztinnen und Ärzten wichtige Unterlagen zu sammeln und bereitzustellen.
Elektronische Patientenakte
Zum Weiterlesen
Die Verbraucherzentrale hat alle Informationen rund um die elektronische Patientenakte allgemeinverständlich zusammengefasst.
In der elektronischen Patientenakte können gesetzlich Krankenversicherte Gesundheitsinformationen selbst digital ablegen. Zudem können sie ihrer Ärztin oder ihrem Arzt erlauben, dort Dokumente einzustellen. Die elektronische Patientenakte wird in der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen gespeichert.
Seit dem 1. Januar 2021 stellen die gesetzlichen Krankenkassen die elektronische Patientenakte außerdem als App für Smartphone und Tablet zur Verfügung. Für Privatversicherte soll die elektronische Patientenakte voraussichtlich 2022 folgen.
Wichtig zu wissen: Ob Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten, entscheiden Sie selbst. Außerdem können nur die Ärztinnen und Ärzte sowie Heilberufler darauf zugreifen, denen Sie eine Zugriffsberechtigung gegeben haben. Und: Noch sind nicht alle Arztpraxen flächendeckend an die elektronische Patientenakte angeschlossen.
Warnzeichen kennen und richtig handeln: Was tun im Notfall?
Wichtig
Ändern Sie nichts an der vorgesehenen Medikamenteneinnahme ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Verändern Sie beispielsweise nicht die Dosis von Schmerzmitteln und Mitteln gegen Übelkeit.
Eine nicht seltene Situation für Krebspatienten: Man merkt, dass man sich nicht wohl fühlt, vielleicht bekommt man auch Fieber. Reicht es sich auszuruhen? Oder hat man eine Infektion, mit der das Immunsystem wegen der ambulanten Krebstherapie nicht von alleine fertig wird?
Tipp: Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor einer ambulanten Behandlung,
- worauf Sie selbst achten sollten, und
- bei welchen Warnzeichen Sie sofort Kontakt zur Ärztin oder zum Arzt aufnehmen sollten.
Fragen an den Arzt:
- Welche Komplikationen könnten eventuell auftreten? Woran erkenne ich, woran erkennen meine Angehörigen, dass etwas nicht stimmt?
- Darf ich im Zweifelsfall auf eigene Faust weitere Medikamente verwenden, zum Beispiel Schmerzmittel bei Kopfschmerzen, Abführmittel und weitere frei verkäufliche Medikamente? Oder sollte ich darauf besser verzichten?
- Wie ist der therapieführende Arzt abends oder am Wochenende zu erreichen? Wer kann ihn bei Bedarf vertreten? Falls ein Notarzt gerufen werden muss oder eine plötzliche Krankenhauseinweisung erforderlich ist – welche Informationen zur Diagnose und Behandlung müssen unbedingt übermittelt werden? Gibt es Therapien, die auch im Notfall unterbleiben sollen? Wenn ja, kann man eine entsprechende Patientenverfügung vorbereiten?
- Welche Apotheken können im Notfall weiterhelfen, welche liefern eventuell auch nach Hause? Diese Frage ist besonders wichtig für Menschen, die normalerweise ihre Arzneimittel bei Versandapotheken bestellen.
So können Sie leichter einschätzen, was tatsächlich ein Notfall ist, und welche Warnzeichen Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Einen Überblick über viele Leistungen bei ambulanter Krebstherapie bietet auch das Bundesministerium für Gesundheit. Folgende Stichworte helfen bei der Informationssuche, von dort aus sind jeweils weitere Informationen verlinkt (abgerufen am 27.09.2021):
Entlassmanagement
Spezialfachärztliche Versorgung
Häusliche Krankenpflege
Die elektronische Gesundheitskarte
Leitlinien
Ärztliche Leitlinien bietet die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). Dort finden sich nicht nur die jeweils aktuellen Leitlinien zur Krebstherapie, sondern beispielsweise auch
- die S3-Leitlinie Hausärztliche Leitlinie: Multimedikation (Stand: 05.05.2021; abgerufen am 27.09.2021),
- die S3-Leitlinie Pflegende Angehörige von Erwachsenen mit der dazugehörigen Patientenleitlinie (Stand: 31.07.2018; abgerufen am 27.09.2021)
- die S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (Stand: 27.08.2019; abgerufen am 27.09.2021).
Gesetze und Richtlinien
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V (abgerufen am 27.09.2021): Die Richtlinie regelt Details zum erkrankungsspezifischen Versorgungsangebot der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Dazu gehören die einbezogenen Erkrankungen, der Behandlungsumfang, die personellen und sächlichen Anforderungen an die teilnehmenden Krankenhäuser und vertragsärztlichen Leistungserbringer sowie der Zugang der Patientinnen und Patienten.
Besonderheiten in der onkologischen Versorgung sind geregelt in der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) (abgerufen am 27.09.2021)